Maßnahmen & Projekte
Mit zahlreichen Aktionen, Projekten und Maßnahmen trägt die Naturfördergesellschaft zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege unserer heimischen Landschaft bei. Die Unterstützung erfolgt sowohl fachlich als auch finanziell.
Trockenheit, Sturm, Käferbefall – der Klimawandel macht auch vor dem Wald in unserer Region nicht Halt. Der Wald im Kreis Borken hat in den vergangenen Jahren stark gelitten. Kleinere Waldparzellen werden dabei nun vermehrt sich selbst und damit einem natürlichen Nachwachsen überlassen. Ohne aktive Bepflanzung kann es aber zum Beispiel aufgrund starker Trockenheit, fehlender Samenbäume oder dichtem Bewuchs mit Brombeeren oder Adlerfarn sehr lange dauern, bis sich ein Bereich erholt und einen neuen Waldbestand bildet. Diese kleineren Waldparzellen, von denen es im Kreisgebiet zahlreiche gibt, nimmt nun ein neues Projekt in den Blick: „Wir helfen dem Wald im Kreis Borken“ haben sich die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken (NFG), der Landesbetrieb Wald und Holz, der Waldbauernverband und der Kreis Borken gemeinsam vorgenommen.
Im Sinne der „Allianz für Klimaschutz“ soll das Projekt mit breiter öffentlicher Unterstützung finanziert werden. Dazu hat die Naturfördergesellschaft einen sogenannten „Wald-Klimafonds“ aufgelegt. Den Anstoß dazu gab eine Anfrage der Unternehmen STEPS GmbH sowie Hoff und Partner aus Gronau, die nachgefragt hatten, auf welchem Wege sie dem Wald angesichts seiner vielen Belastungen aktuell helfen können. Weitere heimische Unternehmen, die ebenfalls bereit sind, bei der Wiederaufforstung des heimischen Waldes zu helfen und damit zum Klimaschutz aktiv beizutragen, sollen in den kommenden Wochen und Monaten gewonnen werden. Denn dem Wald kommt in puncto Klimaschutz eine zentrale Rolle zu: Durch die Anpflanzung von Bäumen wird eine Verbesserung des Feuchtigkeitshaushaltes und eine größere CO2-Speicherung erreicht.
Auf kleineren Waldflächen, auf denen der vorherige Bestand – oftmals Fichten – abgestorben ist soll mit Hilfe von Sponsoren eine zügige Wiederbewaldung initiiert werden. Ganz konkret werden im Rahmen des Projekts bewaldete Flächen bis zu einem Hektar Größe in den Blick genommen. Der zuständige Revierförster wählt die in Frage kommende Fläche in Absprache mit dem Waldbesitzer aus und erstellt ein Bepflanzungskonzept. Gespendet und angepflanzt werden pro Waldfläche maximal 1.000 einheimische Laubbäume, natürlich nachgewachsene Gehölze werden einbezogen, auch noch vorhandene Altbäume bleiben erhalten. Es soll aber kein von Nadelholz geprägter Bestand entstehen. Die Naturfördergesellschaft macht sich vor Ort ein Bild und entscheidet dann über die Förderung. Die bepflanzte Fläche soll dann dauerhaft erhalten werden. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln wird angestrebt, bis zu zwölf solcher Flächen pro Jahr aufzuforsten, wobei die Kosten (Pflanzen und Bepflanzung) für eine Fläche bis zu 3000 Euro betragen können.
Faltblatt Wald-Klimafonds
abgestorbene Fichten im Kreis Borken
Dinkelaue zwischen Düstermühle und Oldemölls Venneken
Die Sicherung der Dinkelaue zwischen Heek und Legden sieht die Naturfördergesellschaft des Kreises Borken als eine beispielhafte Aufgabe ihrer Vereinsarbeit an. Entlang einer ca. 2,5 km langen Fließgewässerstrecke mit samt einem klein strukturierten und unterschiedlichen Lebensräumen ausgestatteten Landschaftsraum rund um das Naturschutzgebiet "Oldemölls Venneken" wurde dem Natur- und Landschaftsschutz Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen geschaffen.

In der für den Naturschutz gesicherten Gebietskulisse wurde die intensive landwirtschaftliche Ackernutzung zugunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung aufgegeben. Zahlreiche Flächen wurden anhand alter Karten dem historischen Vorbild entsprechend rekonstruiert und mit zusätzlichen Landschaftselementen und biologisch bedeutsamen Strukturen angereichert. So entstanden eine Fülle von Kleingewässern und Blänken. In der Dinkelaue wurde eine neue Überflutungsrinne angelegt, Uferrandstreifen und Saumstreifen wurden entlang von Bächen und Wegen ausgewiesen. An geeigneten Stellen wurden Hecken, Wallhecken und Windschutzstreifen oder Waldmänteln aus bodenständigen Gehölzen neu angepflanzt. Die ursprünglich intensiv genutzte Ackerflächen, nunmehr kleingekammertes Gründland und mit typischen Eichenspaltpfählen eingezäunt und wieder vernässt, wurden an Landwirte der Umgebung mit extensiven Bewirtschaftungsauflagen verpachtet. Nach wenigen Jahren der Gestaltung stellten sich auch schnell wieder die ersten Erfolge ein. Insbesondere an den Blänken wuchsen wieder seltene Pflanzen. Die neu geschaffenen Lebensräume wurden von Laubfröschen, Libellen und Brachvögeln erfolgreich besiedelt.
Ein solches Projekt, bei dem - wie oben angeführt - der Naturschutz Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen besitzt, ist nur auf eigenen Flächen zu realisieren. Mit finanzieller Unterstützung der Nordrhein-Westfalen-Stiftung und in Kooperation mit dem Amt für Agrarordnung konnte der notwendige umfangreiche Flächenerwerb und Flächentausch durchgeführt werden.
In der Folgezeit wurde in enger Zusammenarbeit der Naturfördergesellschaft mit dem Kreis Borken - Untere Landschaftsbehörde - die Planung für das Projekt konkretisiert und die erforderlichen Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen realisiert.
Feldstreifen für Artenvielfalt
Mehrjährige Brachestreifen auf Ackerflächen haben sich als wirksame Methode erwiesen, um die Artenvielfalt in der Feldflur zu steigern. Sie bieten Lebensräume für viele Pflanzen- und Tierarten und dienen zugleich der ökologischen Vernetzung. Mit dem Projekt "Feldstreifen für die Artenvielfalt finanziert die Naturfördergesellschaft bereits seit einigen Jahren diese biotopverbessernden Maßnahmen in der Feldflur.
Antragsformular Feldstreifen

Die von den Projektteilnehmern (überwiegend Landwirte) anzulegenden Feldstreifen sollen 6 bis 12 m breit sein und können innerhalb eines Schlages oder an Schlaggrenzen liegen, jedoch nicht in Waldnähe. Im Frühjahr des ersten Jahres ist der Streifen mit einer von der Naturfördergesellschaft gelieferten Saatmischung einzusäen. Danach bleibt er für 3 bis 5 Jahre sich selbst überlassen (keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, kein Abmähen).
Die Naturfördergesellschaft zahlt dem Flächenbesitzer zum Ausgleich für die finanziellen Nachteile durch das Anlegen der Feldstreifen eine jährliche Entschädigung von 0,10 € pro m².
Die Vereinbarung ist auf 5 Jahre ausgerichtet, sollte jedoch aufgrund des Zustandes nach 3 bzw. 4 Jahren der Feldstreifen ökologisch nicht mehr sinnvoll erscheinen, so endet die Vereinbarung entsprechend. Die Naturfördergesellschaft geht davon aus, dass besonders Jagdrevierinhaber starkes Interesse an das Anlagen von Feldstreifen haben. Deshalb können sowohl die Eigentümer der Ackerflächen als auch Jagdrevierinhaber einen Antrag auf Projektteilnahme bei der Naturfördergesellschaft stellen.
Weitere Auskünfte über die Projektteilnahme erteilt die Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft.
Formular für die Teilnahme am Feldstreifenprojekt
Kleingewässer
Kleingewässer zählen zu den artenreichsten Lebensräumen von Pflanzen und Tieren. Besonders typische Bewohner sind Lurche und Frösche sowie eine Vielfalt von Libellenarten. Sie sind Laichplätze für Libellen und Amphibien und dienen als Brut- und Rastplätze für Wasservögel, bieten Trink-, Bade- und Nahrungsmöglichkeiten für eine Fülle von Tierarten.

Kleingewässer weisen eine artenreiche Pflanzenwelt auf. Neben den typischen Sumpfpflanzen, wie Binsen, Seggen, Schilfrohr, Rohrkolben, entwickeln sich dort eine Vielfalt von Pflanzen und Pflanzengesellschaften, von denen ein Teil vom Aussterben bedroht ist.
Tümpel, Weiher, Teiche und Blänken waren bis vor einigen Jahrzehnten in der Nähe eines jeden Bauernhofes, in den Wiesen und Weiden und an den Waldrändern zu finden. Teilweise mit Röhricht und Wasserpflanzen bewachsen, von einer Weiden- oder Erlengruppe begleitet, prägten sie das Bild unserer heimischen Landschaft. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft und entsprechenden agrarstrukturellen Maßnahmen wurden sie bis auf einige wenige trocken gelegt, zugeschüttet, ausgebaggert und manchmal auch in Müllgruben verwandelt.
Die Naturfördergesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Landschaftselement wieder verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stellen.
Rd. 20 Kleingewässer wurden in den letzten Jahren auf Initiative, mit fachlicher Unterstützung und mit finanzieller Förderung der Naturfördergesellschaft im Kreisgebiet Borken angelegt.
Weitere müssen aber noch folgen, soll der Verlust dieser Biotope einigermaßen ausgeglichen werden.
Die Naturfördergesellschaft möchte besonders Landwirte und andere Grundstücksbesitzer im Außenbereich sowie Naturschutzverbände, aber auch Vereinigungen (z. B. Heimatvereine) anregen und aufrufen, geeignete Kleingewässer für die Artenvielfalt anzulegen.
Auskünfte über fachliche und finanzielle Unterstützung beim Anlegen von Kleingewässern erteilt die Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft.
Naturwald im Wirtschaftswald
Mit dem Projekt "Naturwald im Wirtschaftswald" möchte die Naturfördergesellschaft die Vielfalt natürlicher und naturnaher Biotope und Biotopelemente sowie naturgemäße Wirtschaftsweisen im Wald fördern.

Sie bietet Waldbesitzern - schwerpunktmäßig für den Kleinprivatwald - im Kreis Borken privat-rechtliche Verträge an, in denen sie sich verpflichten, auf einer bestimmten Fläche für eine festgesetzte Dauer naturnahe Formen der Waldbewirtschaftung durchzuführen. So werden über den allgemeinen Grundsatz von Pflege und Erhalt des Waldes hinaus beispielsweise vereinbart:
- Regulierung der Oberflächenentwässerung,
- Gebot der Naturverjüngung,
- Sukzession von Flächen,
- Vorgabe für eine eingeschränkte Nutzung von Holz,
- Anlegen oder Renaturieren von Teichen und Blänken,
- Unterlassen des Einsatzes von Bioziden,
- Einzelmaßnahmen zum Artenschutz,
- Pflege und Erhalt sonstiger dem Wald zuzuordnender Flächen,
- Einbringen ausschließlich heimischer und standortgerechter Gehölze.
Dafür bekommt der Waldbesitzer einen finanziellen Ausgleich für seinen Nutzungsverzicht oder für einen Mehraufwand.
Für die praktische Durchführung dieses Projektes ist die Kooperation mit dem Forstamt Borken sehr wichtig. Die Revierförster sind vor Ort die Hauptansprechpartner für die Waldbesitzer und können bei Flächen, die für das Naturwald-Projekt in Frage kommen, die Palette ihrer forstlichen Beratung um die Möglichkeiten der naturnahen Waldwirtschaft erweitern.
Das Projekt basiert auf der freiwilligen Vereinbarung. Es ist langfristig angelegt und anpassungsfähig an örtliche Besonderheiten und an die Weiterentwicklung von Naturschutzzielen. Die Initiative des Waldbesitzers, auch außerhalb der "Holznutzung" einen Waldwert zu erbringen, wird gefördert.
Die Naturfördergesellschaft hat für die Durchführung des Projektes einen Waldfonds eingerichtet. Aus diesen Fonds wird dem Waldbesitzer (in der Regel für 20 Jahre) ein kapitalisierter Einmalbetrag ausbezahlt.
Weitere Auskünfte über das Projekt "Naturwald im Wirtschaftswald" erteilt die Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft.
Obstbaumpflanz- und -pflegeaktion
Seit ihrer Gründung im Jahre 1990 richtet sich die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. fast jährlich mit einer Baumpflanzaktion an die Besitzer von Höfen, Gebäuden und Grundstücken im Außenbereich der Städte und Gemeinden im Kreis Borken.

Im Herbst 2023 bietet die Naturfördergesellschaft wieder eine Obstbaumpfl anzaktion für den Kreis Borken an. Streuobstwiesen mit ihren Hochstamm-Obstbäumen gehören in der münsterländischen Parklandschaft einfach dazu. Im Frühjahr erfreuen sich die Besitzer am Anblick der Obstblüte, im Sommer und Herbst gibt es leckere Früchte. Mit der Aktion sollen alte Bestände erhalten und neue Bestände gefördert werden, um so dem Schwund von Streuobstwiesen entgegenzuwirken. Zugleich tut man etwas für die Artenvielfalt; denn in Obstwiesen sind bis zu 3000 verschiedene Tierarten zu Hause, darunter allein 37 Vogelarten - auch vom Aussterben bedrohte wie Steinkauz, Wiedehopf oder Wendehals.
In Zusammenarbeit mit mehreren Baumschulen im Kreisgebiet bietet die NFG in diesem Jahr 20 alte Hochstamm-Obstsorten an. Die Hälfte der Kosten pro Obstbaum zahlen die Interessenten selber, die übrigen Kosten trägt die Naturfördergesellschaft. Eine finanzielle Förderung von 5 bis 25 Bäumen ist möglich. Bedingung ist, dass es sich nicht um eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme handelt. Die Pflanzung erfolgt in Eigenregie.
Wer für ein Grundstück im Außenbereich diese Möglichkeit nutzen möchte, kann die gewünschten Bäume zwischen dem 18.9. und 27.10.2023 ausschließlich online im Internet unter www.nfg-borken.de bestellen. Auf der Internetseite der NFG finden Interessierte auch weitere Informationen.
Naturfördergesellschaft legt jährlichen Wettbewerb für Grundschulen auf
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen für den Kreis Borken, wir suchen Entdecker! Die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken startet jährlich einen Wettbewerb für Grundschulklassen. Unter dem Thema „Entdecke die Natur – in deiner Umgebung!“ seid ihr und eure Klassenkameraden aufgerufen, die Natur im Umfeld eurer Schule zu beobachten und Informationen über Tiere und Pflanzen zu sammeln. In einem gemeinsamen Klassen-Ordner legt ihr Steckbriefe eurer Entdeckungen an – und dieser Ordner kann dann beim Wettbewerb ins Rennen gehen. Wie’s geht lest ihr im weiteren Text.
Einsendeschluss ist in diesem Jahr zu Beginn der Herbstferien
Adressaten
Schulklassen der Primarstufe (2. - 4. Klassen des Schuljahres) über ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
Aufgabe
Beobachtet natürlich vorkommende Vogelarten oder Pflanzenarten im näheren oder weiteren Umfeld eurer Schule. Was findet ihr da? Informiert euch über die gefundenen Arten und stellt diese in Form einer Steckbriefsammlung in einem Ordner vor, den ihr für eure Klasse als Wettbewerbsbeitrag einreicht. Die Bebilderung der Steckbriefe kann durch ein Herbarium, selbst gemalte Bilder oder selbstgemachte Fotos erfolgen. Bitte keine Internet-Ausdrucke abgeben!
Preise
Die Hauptgewinne bestehen aus Aktionspreisen für die ganze Klasse, die NFG übernimmt die Kosten einschl. Bustransfer:
- Besichtigung der Biologischen Station Zwillbrock samt Führung durch das Betreuungsgebiet der Biologischen Station
- Unterrichtsgang mit einem Revierförster durch ein Waldgebiet in der Schulumgebung
- Klassenausflug in den Biotopwildpark Anholter Schweiz mit Führung
- Klassenausflug zum Wildpark Frankenhof
Außerdem gibt es Sachpreise, z. B. Becherlupen, Malkästen, Bestimmungsbücher, Nistkastenbausätze, einen Obstbaum (alte Sorte) für das Schulgelände.
Informationen zur Anlage und Pflege von Gehölzen
Wesentlicher Bestandteil in der Münsterländischen Parklandschaft ist die Vielzahl der Gehölzbestände wie kleine Wälder, Hecken, Alleen und Baumreihen in der freien Landschaft sowie Obstwiesen an den Höfen.
Welche Obstsorten sind empfehlenswert und wie pflanze und pflege ich eine Hecke?