
Hinweis: Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen am 14.06.2023 in der Zeit von 17 Uhr bis voraussichtlich 22 Uhr das i-kfz-Portal und die Wunschkennzeichenreservierung nicht zur Verfügung.
KFZ-ZULASSUNG:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich.
Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens nutzen Sie gerne auch den Rückrufservice Zulassungsstelle.
Der Kreis Borken bietet die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.
Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) erforderlich
Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert. Sie benötigen daher für Ihren Antrag:
- den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und PIN.
- ein Smartphone / Tablet mit NFC-Funktion und aktueller Ausweis-App oder ein Lesegerät für den Personalausweis, die aktuelle Ausweis-App (www.ausweisapp.bund.de) sowie eine aktuelle Java-Version auf dem PC.
Eine Außerbetriebsetzung ist auch ohne Identifikation mit dem neuen Personalausweis möglich.
Zulassung
Kontakt
Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Zulassungsstelle, 46322 Borken
E-Mail: zulassungsstelle@~@kreis-borken.de
Telefonische Erreichbarkeit ab 8.30 Uhr:
Zulassungsstelle Borken: +49 2861/681 1310
Nebenstelle Ahaus: +49 2861/681 1320
Nebenstelle Bocholt: +49 2861/681 1330
Alle Ansprechpartner/innen der Zulassungsstelle finden Sie auf der Seite Ansprechpersonen unter Verwendung des dortigen Filters (Fachabteilung "36.3 - Zulassungsstelle").
Rückrufservice
Nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir versuchen Sie so schnell wie möglich zu erreichen.
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit vor Ort
- montags bis mittwochs: 7:30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr
- donnerstags: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
- freitags: 7:30 - 12:30 Uhr
- Telefonische Erreichbarkeit ab 8.30 Uhr
Adressen
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Nebenstellen der Zulassungsstelle:
Bahnhofstraße 93
48683 Ahaus
(im ehemaligen Kreishaus in Ahaus)
Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)
Online Terminvergabe
Über den folgenden Link können Sie Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle buchen.
Für die eigenständige Anmeldung im Wartebereich benötigen Sie die rote 6-stellige Wartenummer Ihrer Terminbestätigung.
Achtung:
Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:
Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
Mit Einführung der i-Kfz Stufe 3 zum 01.10.2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge der Neuzulassung, Umschreibung sowie alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet.
Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Momentan beschränken sich die Möglichkeiten für Online-Anträge noch auf natürliche Personen, die sich selbst elektronisch ausweisen müssen (Ausnahme: Abmeldung).
Der Antragsteller/Die Antragstellerin darf keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Borken oder offene Kfz-Steuerrückstände haben.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie Kennzeichenschildern entfernen.
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Für alle Vorgänge benötigen Sie:
- Ein Giropay-Konto für den Bezahlvorgang (alternativlos)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
- ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2
- Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang über Online-Banking (giropay) bezahlt werden. Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert.
Für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
Für eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges im Internet bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie zusätzlich:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und aktuell angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet benötigen Sie zusätzlich:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Weitere Infos und Voraussetzungen erhalten Sie unter dem externen Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Hinweis zur Prägung von Kennzeichen
Kennzeichen können frei bei zertifizierten Schilderprägern online und vor Ort erworben werden. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen müssen.