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Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) von Fahrzeugen

Kontakt

Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Zulassungsstelle, 46322 Borken
E-Mail: zulassungsstelle@~@kreis-borken.de

Telefonische Servicezeiten:

  • montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Zulassungsstelle Borken: +49 2861/681 1310
Nebenstelle Ahaus: +49 2861/681 1320
Nebenstelle Bocholt: +49 2861/681 1330

Alle Ansprechpartner/innen der Zulassungsstelle finden Sie auf der Seite  Ansprechpersonen  unter Verwendung des dortigen Filters (Fachabteilung "36.3 - Zulassungsstelle").

Rückrufservice

Nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir versuchen Sie so schnell wie möglich zu erreichen.

Öffnungszeiten - Erreichbarkeit vor Ort nach Terminvereinbarung

  • montags bis mittwochs: 7:30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr
  • donnerstags: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
  • freitags: 7:30 - 12:30 Uhr

Zur Terminvereinbarung


Adressen

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Nebenstellen der Zulassungsstelle:

Bahnhofstraße 93
48683 Ahaus
(im ehemaligen Kreishaus in Ahaus)

Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)

Online Terminvergabe

Über den folgenden Link können Sie Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle buchen.

 

Für die eigenständige Anmeldung im Wartebereich benötigen Sie die rote 6-stellige Wartenummer Ihrer Terminbestätigung.


Achtung:

Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:

Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt

Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Wir informieren Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.

Hinweise:

  • Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen nehmen auch die Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken).
  • Sie können auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken bei uns abmelden. Bei Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken kann jedoch keine Reservierung der Kennzeichen für die Wiederzulassung erfolgen.
  • Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen dürfen nur von der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden, die das Wechselkennzeichen zugeteilt hat.
  • Auch nach der Außerbetriebsetzung darf am selben Tag eine Rückfahrt auf direktem Weg nach Hause unter Nutzung des entsiegelten Kennzeichens durchgeführt werden. Dieses klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung.  Bei einer Übernahme des alten Kennzeichens auf ihr neues Fahrzeug ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug nicht zulässig.
  • Sollten die Dienstsiegel bereits vor der Außerbetriebsetzung widerrechtlich entfernt worden sein, kann das amtliche Kennzeichen nicht wieder verwendet werden, da das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wird.
  • Bitte teilen Sie uns mit, ob das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung (selber Halter, selbes Fahrzeug) oder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges oder eines anderen Halters als Wunschkennzeichen befristet reserviert werden soll.

 

Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen/ abmelden? Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
  • amtliches Kennzeichen

Die Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht von jedem beantragt werden, der die notwendigen Unterlagen vorlegt. Bitte informieren Sie sich bei fehlenden Unterlagen vorab telefonisch.

Warndreieck

KFZ-ZULASSUNG:

Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung  (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich.

Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens nutzen Sie gerne auch den Rückrufservice Zulassungsstelle.

Der Kreis Borken bietet die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.

Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) erforderlich
Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert. Sie benötigen daher für Ihren Antrag:

  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und PIN.
  • ein Smartphone / Tablet mit NFC-Funktion und aktueller Ausweis-App oder ein Lesegerät für den Personalausweis, die aktuelle Ausweis-App (www.ausweisapp.bund.de) sowie eine aktuelle Java-Version auf dem PC.

Eine Außerbetriebsetzung ist auch ohne Identifikation mit dem neuen Personalausweis möglich.