Amtliche Bekanntmachungen
Kontakt
Graff, Philipp | +49 2861 681-6729 | p.graff@~@kreis-borken.de |
Sofern aktuelle Bekanntmachungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu laufenden Genehmigungsverfahren existieren, werden Ihnen diese nachfolgend als Download zur Verfügung gestellt:.
Für die Einsichtnahme in ausgelegte Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheide im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen Sie bitte vordringlich die Einsichtnahme über das Internet. Die Auslegungszeiträume werden auf Grund der Sondersituation bis zur Einwendungs- bzw. Klagefrist ausgeweitet. Sollte Ihnen eine Online-Einsicht nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die folgende Telefonnummern: 02861/681-6824 oder 02861/681-6726.
Amtliche Bekanntmachungen nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Amtliche Bekanntmachungen nach § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Amtliche Bekanntmachungen nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Amtliche Bekanntmachungen von Genehmigungen gem. § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)
Die Europäische Union (EU) hat 2011 die sogenannte Industrieemissions-Richtlinie (IED) erlassen, die für bestimmte Anlagen maßgeblich ist, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese europäischen Bestimmungen sind in das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) übernommen worden.
Zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen hat die EU für verschiedene Produktionstechnologien die besten verfügbaren Technologien (BVT) dokumentiert. Diese BVT werden regelmäßig Aktualisierung sind bei der Genehmigung von Vorhaben zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu sowie die BVT selbst können zum Beispiel der Homepage des Umweltbundesamtes entnommen werden.
Der Kreis Borken ist gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG verpflichtet, Genehmigungen, die für Anlagen der IED-Liste erteilt worden sind, im Internet unter Hinweise auf das entsprechende BVT-Blatt zu veröffentlichen.
Diese Genehmigungen werden Ihnen als Download zur Verfügung gestellt: