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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Nebenstelle Gescher ist zuständig für die Städte und Gemeinden Gescher, Heiden, Reken und Velen.


Telefonnummer der Nebenstelle Gescher: 02861 / 681-1480

Die Nebenstelle Stadtlohn ist zuständig für die Städte und Gemeinden Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn und Vreden.

Telefonnummer der Nebenstelle Stadtlohn: 02861 / 681-1470

Die Nebenstelle Rhede ist zuständig für die Städte und Gemeinden Raesfeld, Rhede und Isselburg.


Telefonnummer der Nebenstelle Rhede: 02861 / 681-1490

Öffnungszeiten & Adressen

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis donnerstags:
    8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

Zur Terminvereinbarung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken


Nebenstellen des Fachbereichs Jugend und Familie

48712 Gescher, Gartenstr. 10
Tel. +49 2861 681-1480
Fax +49 2861 681-821480

46414 Rhede, Bahnhofstr. 21
Tel. +49 2861 681-1490
Fax +49 2861 681-821490

48703 Stadtlohn, Josefstr. 17
Tel. +49 2861 681-1470
Fax +49 2861 681-821470

Die Jugendhilfe im Strafverfahren –(Jugendgerichtshilfe) wirkt in allen Strafverfahren gegen Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Straffälligkeit 14 aber keine 18 Jahre alt waren sowie Heranwachsende oder junge Volljährige, die zum Zeitpunkt der Straffälligkeit 18 aber noch keine 21 Jahre alt waren, mit.

Sozialarbeiterische Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende/junge Volljährige und deren Bezugspersonen.

Die Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe der Jugendhilfe.

Rechtliche Grundlagen / gesetzliche Vorgaben:

  • § 52 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe
  • § 38 sowie § 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Beratung und Unterstützung des Beschuldigten vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden in der Gerichtsverhandlung
  • Die Jugendgerichtshilfe informiert den Jugendrichter und die Staatsanwaltschaft über Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Straftäters, die bei der Beurteilung des jungen Menschen berücksichtigt werden können
  • In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass es zu keinem Strafverfahren kommt (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung). Nach Durchführung einer geeigneten erzieherischen Maßnahme durch die Jugendgerichtshilfe hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren endgültig einzustellen, ohne dass ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.
  • Unterstützung bei der Schadensregulierung oder Wiedergutmachung
  • Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches
  • Die Jugendgerichtshilfe bietet ambulante pädagogische Maßnahmen, wie soziale Trainingskurse und Gruppenarbeit zu den Themen Gewalt, illegale Suchtmittel und Verkehr an
  • Intensive Betreuung des jugendlichen/heranwachsenden Straftäters durch eine vom Jugendrichter angeordnete Betreuungsweisung
  • Haftbetreuung des Jugendlichen/jungen Volljährigen während der Untersuchungs- bzw. Strafhaft
  • Wiedereingliederung des jungen Menschen in soziale Bezüge