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Kinderschutz

Kontakt

Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die (02861) 681-100 Kontakt mit der Kreisleitstelle Borken aufnehmen.

Die Nebenstelle Gescher ist zuständig für die Städte und Gemeinden Gescher, Heiden, Reken und Velen

Die Nebenstelle Stadtlohn ist zuständig für die Städte und Gemeinden Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn und Vreden.

Öffnungszeiten & Adressen

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis donnerstags:
    8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

Zur Terminvereinbarung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken


Nebenstellen des Fachbereichs Jugend und Familie

48712 Gescher, Gartenstr. 10
Tel. +49 2861 681-1480
Fax +49 2861 681-821480

46414 Rhede, Bahnhofstr. 21
Tel. +49 2861 681-1490
Fax +49 2861 681-821490

48703 Stadtlohn, Josefstr. 17
Tel. +49 2861 681-1470
Fax +49 2861 681-821470

Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Kreisjugendamt Borken beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.

Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.

Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die (02861) 681-100 Kontakt mit der Kreisleitstelle Borken aufnehmen.

Anonyme Beratung von Fachkräften gem. § 8b SGB VIII

Wenn Sie sich als Arzt, Lehrer, Psychologe oder pädagogische Fachkraft in einem konkreten Einzelfall von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise anonym beraten lassen wollen, können Sie sich direkt an die Leitungen der Nebenstellen des Kreisjugendamtes wenden.

Leitung Rhede
Risthaus, Pia +49 2861 681-5542 p.risthaus@~@kreis-borken.de
Leitung Gescher
Schulze Sievert, Jörg +49 2861 681-5479 j.schulze-sievert@~@kreis-borken.de
Leitung Stadtlohn
Rusche, Isabelle +49 2861 681-5422 i.rusche@~@kreis-borken.de

Das Kreisjugendamt Borken nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte"" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.