Kindertageseinrichtungen - Informationen für Eltern
Kontakt Betreuungsbedarfsplanung
Kitas in Heek, Legden, Schöppingen sowie webKita-Support | ||
Große Lembeck, Katrin | +49 2861 681-5222 | k.grosselembeck@~@kreis-borken.de |
Kitas in Vreden sowie Investitionskostenförderung | ||
Herr Clemens | +49 2861 681-5205 | k.clemens@~@kreis-borken.de |
Kitas in Gescher, Rhede sowie Betriebskostenförderung | ||
Döring, Ingrid | +49 2861 681-5209 | i.doering@~@kreis-borken.de |
Kitas in Stadtlohn, Südlohn, Velen sowie Betriebskostenförderung und Förderung von Kindern mit Behinderung | ||
Heilken, Franziska Elisabeth | +49 2861 681-5211 | f.heilken@~@kreis-borken.de |
Kitas in Heiden, Reken | ||
Frau Melis | +49 2861 681-5221 | m.melis@~@kreis-borken.de |
Kitas in Isselburg, Raesfeld | ||
Hilvert, Kerstin | +49 2861 681-5208 | k.hilvert@~@kreis-borken.de |
Kontakt Elternbeitrag
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Heiden, Stadtlohn u. Südlohn | ||
Frau Teklote | +49 2861 681-5213 | e.teklote@~@kreis-borken.de |
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Raesfeld u. Velen | ||
Frau Nilkens | +49 2861 681-5215 | j.nilkens@~@kreis-borken.de |
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Heek u. Vreden | ||
Frau Herzog | +49 2861 681-5212 | y.herzog@~@kreis-borken.de |
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Reken u. Schöppingen | ||
Frau Rensing | +49 2861 681-5217 | w.rensing@~@kreis-borken.de |
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Rhede | ||
Wittig, Nina | +49 2861 681-5214 | n.wittig@~@kreis-borken.de |
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Isselburg u. Legden | ||
Frau Sieverdingbeck | +49 2861 681-5216 | m.sieverdingbeck@~@kreis-borken.de |
Kitas bzw. Wohnort des Tagespflegekindes in Gescher | ||
Kappenhagen, Mechthild | +49 2861 681-5218 | m.kappenhagen@~@kreis-borken.de |
Öffnungszeiten & Adressen
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- montags bis mittwochs:
8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr - donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Nebenstellen des Fachbereichs Jugend und Familie
48712 Gescher, Gartenstr. 10
Tel. +49 2861 681-1480
Fax +49 2861 681-821480
46414 Rhede, Bahnhofstr. 21
Tel. +49 2861 681-1490
Fax +49 2861 681-821490
48703 Stadtlohn, Josefstr. 17
Tel. +49 2861 681-1470
Fax +49 2861 681-821470
Frühkindliche Förderung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen
Die frühkindliche Förderung bietet Kindern einen geschützten (Spiel-)Raum und ermöglicht es Eltern Beruf und Familie besser zu koordinieren. Der Kreis Borken verfügt über eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Angeboten in der Kindertagespflege – auch für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung
Das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, regelt die weiteren Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung. Eltern haben dabei die Möglichkeit, für ihr Kind wöchentliche Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden zu buchen. Der Elternbeitrag orientiert sich neben diesen Zeiten auch an den Einkommensverhältnissen. Das KiBiz verzichtet auf konkrete Vorgaben über Öffnungszeiten. Darüber entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den Eltern. Gleiches gilt für die Frage, wie die Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden grundsätzlich angeboten werden (z.B. vormittags, nachmittags oder als Blocköffnungszeit).
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Mehr als 2/3 der Kindertageseinrichtungen im Bezirk des Jugendamtes Borken bieten diese integrative Förderung an.
Online-Portal webKita
Die Anmeldungen für Betreuungsangebote erfolgen über unser Online-Portal webKita (www.kreis-borken.de/webkita). Über webKita können Sie sich über verschiedene Betreuungsangebote informieren, Vormerkungen (=„Anmeldungen“) erfassen, Stundenänderungswünsche beantragen und Ihre persönlichen Daten pflegen.
Kita-Finder NRW
Das Online-Angebot des Jugendministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der KiTa-Finder NRW, bietet Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen: aktuell, zentral und einheitlich!
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung.
Das Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Borken startet immer bereits im Oktober des Vorjahres. Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr, das am 01.08.2023 startet, sollten also bereits im Oktober 2022 abgegeben werden.
Elternbeitrag
Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten bezahlen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung. Das Elterneinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Werbungskosten und ab dem dritten Kind des Kinderfreibetrages, ohne Möglichkeit des Verlustabzuges. Auf Antrag sollen die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Ab dem 01.08.2019 gilt der Elternbeitrag automatisch beim Bezug von bestimmten Sozialleistungen als nicht zumutbar. Das sind bestimmte Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sowie das Wohngeld. Der Erlass der Elternbeiträge kann mit dem entsprechenden Nachweis für den Zeitraum des Bezuges dieser Sozialleistungen beantragt werden.
Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder werden in einer vom Jugendamt vermittelten Kindertagespflege betreut, so ist nur einmal der höhere Beitrag zu zahlen (Geschwisterbonus).
Die Eltern beteiligen sich mit ihrem monatlichen Beitrag an den Jahresbetriebskosten für die Kindertagesbetreuung. Auch wenn die Einrichtung geschlossen ist (z.B. in den Ferien) oder bei Krankheit des Kindes sind die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
Nachweis der Einkommensverhältnisse
Für den Nachweis der Einkommensverhältnisse benötigt das Jugendamt insbesondere folgende Unterlagen:
- Einkommenssteuerbescheid
- Gehalts- bzw. Verdienstabrechnungen (insbesondere für Dezember)
- Belege über steuerfreie Einkünfte, Lohnersatzleistungen, Wohngeld, Unterhaltsleistungen, Renten u.ä.
Informationen zur Beitragsfreiheit ab dem 4. Lebensjahr
Seit August 2020 ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, gem. § 50 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Der Kreistag hat zudem am 12.03.2020 eine Änderung der Elternbeitragssatzung beschlossen, wonach auch für Geschwister von Kindern, die im Sinne dieser Vorschrift durch die Landesregierung beitragsfrei gestellt werden, eine Beitragsfreiheit gewährt wird. Die Beitragsbefreiung gilt sowohl für den Besuch einer Kindertageseinrichtung als auch für die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege.
Somit haben Eltern während der beitragsfreien Kindergartenjahre ihres Kindes an den Kreis Borken keine Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu entrichten, also auch nicht für Geschwisterkinder.
Weitere Informationen zur Berechnung, Erlass von Elternbeiträgen sowie der Beitragsfreiheit entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur verbindlichen Einkommenserklärung.
Ferienbetreuung
In der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland werden die Sommerferien langfristig vereinbart. Die übrigen Ferientermine werden von den Ländern selbst bestimmt.
Auch für die Kindertageseinrichtungen wirken sich diese Ferienregelungen aus. Das Kindergartenjahr entspricht dem Schuljahr, beginnt also am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Demzufolge sind auch die Elternbeiträge für das gesamte Kindergartenjahr zu entrichten. So führt eine Abmeldung eines Kindes vor oder nach den Sommerferien beispielsweise nicht zu einer Reduzierung des Elternbeitrages, da auch die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung ganzjährig anfallen.
Die Kindertageseinrichtungen regeln Schließungszeiten – insbesondere in Ferienzeiten oder bei Tagen der „Brauchtumspflege“ wie z.B. Karneval oder Schützenfest – in eigener Verantwortung nach Abstimmung mit dem Träger, der Elternvertretung und den anderen Kindertageseinrichtungen im Ort. Während der Schließungszeiten von Einrichtungen werden je Ort Regelungen mit den anderen Kindertageseinrichtungen getroffen, die dann bei Bedarf Kinder während der Schließung der „eigenen Einrichtung“ betreuen.
Über den nachfolgenden Link finden Sie aktuelle Ferienregelungen der jeweiligen Bundesländer.
Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend und Familie
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – KiBiz
Kita-Finder NRW/ Kita-Suche auch außerhalb des Jugendamtsbezirkes des Kreises Borken
Informationen zum Masernschutz des hiesigen Gesundheitsamtes
Informationen zum Masernschutz des Bundesgesundheitsministeriums