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Betreuung und Vorsorge

Kontakt

Zentrale Telefonnummer der Betreuungsstelle: +492861 / 681-1435

Öffnungszeiten & Adressen

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis mittwochs:
    8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
  • donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
  • freitags: 8.00 - 12.30 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung.

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken bietet in enger Zusammenarbeit Information, Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen zu den Themen:

  • „Rechtliche Betreuung“ â‡’ehrenamtliche Betreuung, Berufsbetreuung
  • „Vorsorge treffen“ â‡’ Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken setzt sich zusammen aus der Betreuungsstelle des Kreises Borken, der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt sowie den 5 Betreuungsvereinen im Kreis Borken:

Betreuungsstellen:

Betreuungsvereine:

Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung mit bestimmten Aufgabenfeldern ein. Die rechtliche Betreuung kann durch eine ehrenamtlich tätige Person oder durch einen Berufsbetreuer bzw. eine Berufsbetreuerin geführt werden.

 

Wenn Sie interessiert sind eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen oder zunächst weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Betreuungsverein im Kreis Borken.

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsmacht, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Um Änderungen des Grundbuches (z. B. im Falle der Veräußerung einer Immobilie des Vollmachtgebers) veranlassen zu können, ist eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Diese können Sie bei der Betreuungsstelle gegen eine Gebühr von 10,00 Euro oder bei einem Notar vornehmen lassen. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Sie erhöht zudem die Akzeptanz der Vollmacht gegenüber Dritten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Vorsorge treffen".

 

Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll oder wer Ihre rechtliche Betreuung nicht übernehmen soll.

 

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche künftigen medizinischen, pflegerischen oder ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen. Sie willigen somit in bestimmte zukünftige medizinische Maßnahmen ein oder untersagen diese.

Die Arbeitsgemeinschaft bietet regelmäßig zahlreiche Veranstaltungen an, die Sie dem halbjährlich erscheinenden Veranstaltungskalender entnehmen können.