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Schüler-BAföG

Telefon: 02861/681-1430                    
E-Mail: bafoeg@~@kreis-borken.de
    
montags - mittwochs: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
                                   13:30 Uhr – 15:30 Uhr

donnerstags:              08:00 Uhr – 12:30 Uhr
                                   13:30 Uhr – 18:00 Uhr

persönliche Beratung im Kreishaus in Borken
nach Terminvereinbarung

Kreis Borken

Fachbereich Soziales
Ausbildungsförderung
Burloer Str. 93
46325 Borken

BAföG – nicht nur für Studierende, sondern auch für Schülerinnen und Schüler

  • grundsätzlich möglich für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an allgemein- und berufsbildenden Schulen, z.B.:
    • Berufsfachschulen
    • Fachschulen
    • Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
    • Kolleg ab 1. Semester (Weiterbildungskolleg Westmünsterland, Driland Kolleg)
    • Abendrealschule ab 3. Semester
    • Abendgymnasium ab 4. Semester
  • sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt
  • für jedes weitere Schuljahr möglichst vor Schulbeginn
  • von der Schulform
  • vom Einkommen und Vermögen der Schülerinnen und Schüler
  • vom Einkommen der leiblichen Eltern
  • vom Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden!

  • beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern

Weitere Infos: www.bafög.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung)


BAföG für das Studium: zuständig sind die Studenten- und Studierendenwerke am Studienort

BAföG für Fortbildungsmaßnahmen: zuständig ist die Bezirksregierung Köln
                                                                                      Dezernat 49.5
                                                                                      50606 Köln
                                                                                      www.aufstiegs-bafoeg.de

Wichtige Hinweise zur Einreichung von Anträgen/Unterlagen:

Täglich gehen eine Vielzahl von BAföG-Anträgen in unserem Amt ein. Unsere Sachbearbeiter/innen geben alles dafür, damit diese zügig bearbeitet werden können. Hierfür wird jedoch auch Zeit benötigt.

Bearbeitungszeit:

In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt mindestens 6 bis 10 Wochen gerechnet werden. Die Bearbeitungszeit hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab (z. B. vom aktuellen Antragsaufkommen und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen).

Was können Sie tun?

Sie können entscheidend daran mitwirken, dass Ihre Anträge/Schriftstücke möglichst zügig bearbeitet werden, indem Sie

  • Ihren Antrag mindestens drei Monate im Voraus einreichen (vor Ausbildungsbeginn bzw. bevor Ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet),
  • in den ersten 3 bis 4 Wochen nach Übersendung der Unterlagen von Sachstandsanfragen absehen
    (dies kostet wertvolle Bearbeitungszeit),
  • Ihren Antrag ordentlich einreichen. Kontrollieren Sie, ob Sie alle Formblätter/Formulare gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben haben. Streichen Sie Felder, die nicht zutreffen. Checken Sie, ob Sie alle benötigten Unterlagen beigefügt haben,
  • uns keine Original-Unterlagen einreichen, da diese nach Digitalisierung vernichtet werden.
  • Bei Übersendung per Mail:
    o    Scannen Sie Ihre Unterlagen richtig herum (nicht „auf dem Kopf“) und in der richtigen Reihenfolge ein
          (auf die korrekte Reihenfolge von Seitenzahlen der Dokumente achten).
    o    Hängen Sie Ihre Unterlagen ausschließlich als PDF- oder Bild-Datei an.
    o    Bitte kopieren Sie keine Bilder in die Mail hinein und senden Sie auch keine ZIP-Dateien.

Noch Fragen? Telefon: 02861/681-1430