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Niederschlagswasserbeseitigung

Kontakt

Bocholt, Isselburg, Raesfeld und Rhede
Baade, Kerstin +49 2861 681-7083 k.baade@~@kreis-borken.de
Borken, Heiden und Reken
Brockjann, Michael +49 2861 681-7082 m.brockjann@~@kreis-borken.de
Heek, Legden, Schöppingen und Vreden
Fuchs, Philipp +49 2861 681-7081 p.fuchs@~@kreis-borken.de
Gescher, Stadtlohn, Südlohn und Velen
Hummelt, Fabian +49 2861 681-7080 f.hummelt@~@kreis-borken.de

Öffnungszeiten & Adressen

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis donnerstags:
    8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

Zur Terminvereinbarung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Niederschlagswasser soll möglichst nicht in Kanälen gesammelt, sondern vor Ort (dezentral) versickert werden. Damit soll erreicht werden, dass Niederschlagswasser möglichst ortsnah und nachhaltig dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird. Dabei darf jedoch keine Beeinträchtigung der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser (z. B. durch Verunreinigungen) herbeigeführt werden.

Bei jeder neuen Bebauung oder Befestigung von Grundstücken ist die Möglichkeit der ortsnahen Beseitigung zu prüfen und wird gegebenenfalls von den Behörden gefordert. Im Regelfall ist diese Prüfung bereits im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführen. Im Bebauungsplan werden dann Festsetzungen über die Art der Niederschlagswasserbeseitigung getroffen.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken ist für die Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser im Kreis Borken zuständig. Die Erlaubnisse werden grundsätzlich befristet. Der Zeitraum der Befristung beträgt bis zu 20 Jahre.

Da es sich in aller Regel bei den geplanten Versickerungsanlagen um Einzelfälle handelt, sollte der erforderliche Antragsumfang zuvor mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken abgestimmt werden.

Berechnungsgrundlage für die Verwaltungsgebühr ist der Wert der Gewässerbenutzung, der sich aus der zu beseitigenden Niederschlagswassermenge errechnet. Die Verwaltungsgebühr beträgt 0,1 Prozent des Wertes der Benutzung, mindestens jedoch 200 €.

Eine Aufstellung der in den meisten Fällen notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern:

 

Den Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser bitte einschließlich der aufgeführten Antragsunterlagen über den Mailservice des Kreises Borken (Cryptshare) an die Mailadresse: info-umwelt@~@kreis-borken.de senden.