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Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis mittwochs:
    8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
  • donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
  • freitags: 8.00 - 12.30 Uhr

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Warndreieck

Achtung: Dienststellen der Kreisverwaltung Borken bis auf die Ausländerbehörde vorsorglich für den freien Publikumsverkehr geschlossen - Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 27.04.2020

Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, sind die Dienststellen mit Ausnahme der Ausländerbehörde für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Dies geschieht aus Vorsorge, um das Funktionieren der Behörde im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen.

 
Ausländerbehörde:

Die Dienstleistungen derAusländerbehörde stehen zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Zur Entzerrung des Publikumsverkehrs ist der Anmelde- und Wartebereich der Ausländerbehörde befristet räumlich erweitert worden. Zu erreichen ist die Ausländerbehörde nur über einen separaten Eingang auf dem Beschäftigtenparkplatz der Kreisverwaltung. Der Weg ist ausgeschildert. Die Besucher*innen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 
Führerscheine:

Die neuen, zurzeit geltenden Regelungen bezüglich der Führerscheinbeantragung und –abholung finden Sie auf der Seite „Auto & Verkehr“

 

Kfz-Zulassung:

Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung  (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ist keine Terminvereinbarung notwendig. Privatpersonen, die im Kreis Borken wohnen, können ohne Termin ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Außerbetriebsetzungen und Ersatzscheinausstellungen für nicht im Kreis Borken zugelassene Fahrzeuge werden derzeit nicht durchgeführt.

 

Jagdscheine:

Die Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt zurzeit nur schriftlich. Der Antrag ist an die Anschrift: Kreis Borken, untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken zu richten. Persönliche Vorsprachen in den Zulassungsstellen in Ahaus und Bocholt sind nicht möglich.

 

Elterngeldstelle:

Sprechstunden der Elterngeldstelle in der Nebenstelle des Kreises in Ahaus finden bis auf Weiteres nicht statt.

 

Gelbfieberimpfstelle:

Der Corona-bedingte Shut-down wird gelockert. Ab dem 28.07.2020 ist die Gelbfieberimpfstelle am Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken wieder wie gewohnt dienstags und donnerstags Nachmittag geöffnet. Terminvereinbarung bitte bei Herrn Dr. Ettlinger unter 0170 3277636. Der Zutritt zum Kreishaus ist nur mit Mund-Nase-Schutz gestattet.

 

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz:

Für die Einsichtnahme in ausgelegte Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheide im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen Sie bitte vordringlich die Einsichtnahme über das Internet (www.kreis-borken.de/bauen-bekanntmachungen). Die Auslegungszeiträume werden auf Grund der Sondersituation bis zur Einwendungs- bzw. Klagefrist ausgeweitet. Sollte Ihnen eine Online-Einsicht nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Immissionsschutzbehörde (Kontakte unten auf der Seite).

 

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager durch. Am 28.09.2020 wurde der Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht.

In dem Zwischenbericht werden insgesamt 90 geografisch abgegrenzte Teilgebiete benannt, die günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Berücksichtigt man die Überlagerung einiger Teilgebiete, ist in Deutschland eine Fläche von ca. 194 157 km², d.h. ca. 54% der Landesfläche als Teilgebiet ausgewiesen.

Die möglichen Wirtsgesteine sowie die Mindestanforderungen sind im § 23 Standortauswahlgesetz (StandAG) aufgeführt:

  • Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein oder Kristallingestein
     
  • Mindestanforderungen: Gebirgsdurchlässigkeit kf<10E-10 m/s, einschlusswirksamer Gebirgsbereich mindestens 100 m mächtig, minimale Tiefe 300 m, ausreichende flächige Ausdehnung des Gebirgsbereichs, Barrierewirkung muss für 1 Mio. Jahre sicher sein

Im § 22 StandAG werden die Ausschlusskriterien bei der Gebietsauswahl aufgelistet:

  • Ausschlusskriterien: großräumige Vertikalbewegungen von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr, aktive Störungszonen, Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit, seismische Aktivität, vulkanische Aktivität und (junges) Grundwasseralter

Dem Zwischenbericht liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumplanerische Aspekte wie Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle.

Eine Zusammenfassung des Zwischenberichtes bezogen auf den Kreis Borken findet sich in der PDF-Datei "Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland - Kreis Borken".

Der Geologische Dienst NRW hat den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE intensiv fachlich geprüft und am 10.02.2021 eine Stellungnahme erarbeitet. Diese kann auf den Internet-Seiten des GD NRW und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.

Zum 19.08.2021 hat der Kreis Borken zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen eine kritische Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete im Rahmen der Teilgebietekonferenz abgegeben. Diese können hier eingesehen werden: www.onlinebeteiligung-endlagersuche.de.

Da relevante Unterlagen bei der Erstellung des Berichtes durch die BGE nicht berücksichtigt wurden, sind die Teilgebiete im Kreis Borken zu groß ausgewiesen worden. Darüber hinaus werden die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien für das Kreisgebiet betrachtet. Es wird auf die vorhandene Betroffenheit des Kreises Borken durch überregionale Leitungen sowie auf die Nachbarschaft zu den Niederlanden hingewiesen.

Für die folgenden Schritte zur Eingrenzung der Teilgebiete fordern die Vertreter der Kommunen und des Kreises Borken eine größtmögliche Transparenz und geeignete Formate der Teilhabe, die über das im StandAG festgelegte Maß hinausgehen. Das Verfahren ist zielgerichtet auf einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager auszurichten, um eine Lösung für die bis 2057 befristete Zwischenlagerung der Brennelemente in der Stadt Ahaus zu finden.

Zur Zeit erfolgt der Schritt 2 der Phase I, d.h. die Eingrenzung der 90 Teilgebiete auf wenige sog. Standortregionen. Im April 2022 hat das BASE hierzu eine Info-Broschüre „Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle - Was Sie dazu wissen sollten“ veröffentlicht, die unter diesem Link abgerufen werden kann.

Die Einengung erfolgt unter erneuter Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen, wobei hier anders als im 1. Schritt alle bekannten Informationen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus werden, wie auch vom Kreis Borken gefordert, die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien berücksichtigt.

Bei der Erstellung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung (rvSU) je Teilgebiet erfolgt eine erste Einschätzung der Sicherheit eines möglichen Endlagers. Anhand der Faktoren Geosynthese, vorläufiges Sicherheitskonzept, vorläufige Auslegung des Endlagers, Analyse und umfassende Bewertung des Endlagersystems sowie der Bewertung von Ungewissheiten werden die Teilgebiete bewertet und ein möglicher Erkundungs- und Forschungsbedarf abgeleitet. Kommt die rvSU zu einer ungünstigen Bewertung für ein Teilgebiet, fällt es aus der weiteren Betrachtung heraus.

Ziel des beprobungslosen Vorgehens ist der Vorschlag von Standortregionen durch die BGE, die dann übertägig erkundet werden sollen. Über die tatsächlichen Standortregionen entscheidet dann der Deutsche Bundestag.

Zunächst wurden vier "Modellregionen" ausgewählt, an denen die Methoden der rvSU entwickelt werden sollen. Vom 25.03. bis 01.04.2022 hat die BGE in verschiedenen Informationsveranstaltungen den Sachstand der Methodenentwicklung für die verschiedenen möglichen Wirtsgesteine Steinsalz in flacher Lagerung, Steinsalz in steiler Lagerung, Tongesteine und Kristallingestein dargelegt.

Die Broschüre enthält zudem Hinweise zu Beteiligungsmöglichkeiten am Verfahren.

Am 28.03.2022 hat die BGE das "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" veröffentlicht. Dazu ist auch eine fünfseitige Kurzfassung erschienen. Die Grundlage für das Konzept bildet eine 744 Seiten umfassende "Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung". Die Veröffentlichungen können hier heruntergeladen werden.

Nach dem StandAG war eine Festlegung des Endlagerstandortes für 2031 anzustreben. Mitte November 2022 wurde bekannt, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE mbH) für die Standortsuche erheblich mehr Zeit veranschlagt als bisher angenommen. Demnach soll der Vorschlag für die Ausweisung der Standortregionen erst 2027 vorliegen. Die eigentliche Entscheidung für einen Endlagerstandort wird nun für die Zeitspanne 2046 bis 2068 prognostiziert.

Im Kreis Borken sind Steinsalz und Tongesteine in ausreichender Mächtigkeit und Tiefe vorhanden. Es verwundert daher nicht, dass 5 Teilgebiete auch das Kreisgebiet betreffen.

  • Tongesteine der Oberkreide (Teilgebiet 008_02TG_204_02IG_T_f_kro)
  • Tongesteine der Unterkreide (Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru)
  • Tongesteine des mittleren Jura (Teilgebiet 005_00TG_055_00IG_T_f_jm)
  • Tongesteine des Unterjura (Teilgebiet 006_00TG_188_00IG_T_f_ju)
  • Steinsalz des Zechstein, oberes Perm (Teilgebiet 078_06TG_197_06IG_S_f_z)

Ein Großteil der Kreisfläche ist einem oder sogar mehreren Teilgebieten zugeordnet  (vgl. Karte). Sämtliche Kommunen im Kreis Borken sind betroffen.

Eine Zusammenfassung des Zwischenberichtes bezogen auf den Kreis Borken findet sich in der PDF-Datei "Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle in Deutschland - Kreis Borken". Weitere Ausführungen zur Geologie finden sich in der Stellungnahme des Kreises vom 19.08.2021.

Nachfolgend sind Links zu umfassenden Informationen der BGE zu den Teilgebieten aufgeführt. Neben einem Kompakt-Steckbrief gibt es jeweils auch eine Langfassung. Darüber hinaus hat die BGE die Teilgebiete in einem kurzen YouTube-Video vorgestellt. Nach Veröffentlichung des Zwischenberichtes hat die BGE zu den Teilgebieten jeweils online-Sprechstunden durchgeführt, deren Aufzeichnung ebenfalls über den angegebenen Link erreichbar ist:

Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt einen Zwischenstand der Arbeiten der BGE dar und dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete fand am 17./18.10.2020 im Rahmen einer Online-Konferenz in Kassel statt. Es fanden in der Folge der 1. Beratungstermin vom 05. - 07.02.2021, der 2. Beratungstermin vom 10.-12.06.2021 sowie der 3. Beratungstermin vom 06.-07.08.2021 statt.

Mit der Vorlage des Zwischenberichtes Teilgebiete und den Fachkonferenzen wurde der Schritt 1 der Phase I beendet. Der Schritt 2 beinhaltet nun die Einengung der 90 Teilgebiete auf wenige Standortregionen, die dann in der Phase II übertägig erkundet werden sollen. Wann dieser Schritt 2 beendet wird, ist nicht bekannt. Im Dezember 2022 gab das BASE bekannt, dass der Vorschlag  der BGE für die näher zu untersuchenden Standortregionen erst 2027 vorliegen soll.  Um hier für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen, soll das sog. Forum Endlagersuche etwa ein bis zwei Mal jährlich über Arbeitsfortschritte der BGE beraten. Vorbereitet wird dieses vom Planungsteam Forum Endlagersuche.

Das Planungsteam Forum Endlagersuche tagt öffentlich. Die genauen Termine und Protokolle können hier eingesehen werden.

Das erste Fachforum Endlagersuche fand am 20./21.05.2022 in Mainz und online statt.

Das Standortauswahlverfahren dient dazu in drei Phasen den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit festzulegen. Nach dem StandAG war eine Festlegung des Endlagerstandortes für 2031 anzustreben. Mitte November 2022 wurde bekannt, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE mbH) für die Standortsuche erheblich mehr Zeit veranschlagt als bisher angenommen. Demnach soll der Vorschlag für die Ausweisung der Standortregionen erst 2027 vorliegen. Die eigentliche Entscheidung für einen Endlagerstandort wird nun für die Zeitspanne 2046 bis 2068 prognostiziert.

 

Die dargestellten Teilgebiete sind die Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Datenquelle: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH