Kindertagespflege: Informationen für Eltern
Ihre Fachberater*innen für Kindertagespflege im Kreis Borken
Die Vermittlung, Betreuung und Begleitung der Kindertagespflege wird im Nordkreis vom Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus-Vreden e.V. und im Südkreis vom Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken wahrgenommen:
Kontakt beim Kreis Borken
Koordinatorin | ||
Garming, Sandra | +49 2861 681-5254 | s.garming@~@kreis-borken.de |
Gescher | ||
Suer, Kirsten | +49 2861 681-5256 | k.suer@~@kreis-borken.de |
Heiden | ||
Banken, Heike | +49 2861 681-5260 | h.banken@~@kreis-borken.de |
Isselburg | ||
Niewerth, Stephanie | +49 2861 681-5259 | s.niewerth@~@kreis-borken.de |
Raesfeld | ||
Bremer, Kathrin | +49 2861 681-5255 | k.bremer@~@kreis-borken.de |
Reken | ||
Möllers, Jessica | +49 2861 681-5257 | j.moellers@~@kreis-borken.de |
Rhede | ||
Keil, Claudia | +49 2861 681-5258 | c.keil@~@kreis-borken.de |
Velen | ||
Willing-Busch, Kerstin | +49 2861 681-5261 | k.willing-busch@~@kreis-borken.de |
Kontakt beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V.
Heek
Mesken, Karin
Telefon: 02561/9523-27
E-Mail:mesken(at)skf-ahaus-vreden.de
Legden
Jödden, Teresa
Telefon: 02561/9523-26
E-Mail:joedden(at)skf-ahaus-vreden.de
Schöppingen
Büning, Jutta
Telefon: 02561/9523-25
E-Mail:buening(at)skf-ahaus-vreden.de
Stadtlohn
Müller, Anja
Telefon: 02563/400 000 -264
E-Mail: mueller(at)skf-ahaus-vreden.de
Stadtlohn
Ostendarp-Deggerich, Waltraud
Telefon: 02563/400 000 -260
E-Mail: ostendarp-deggerich(at)skf-ahaus-vreden.de
Südlohn
Südfeld, Raphaela
Telefon: 02563/400 000 262
E-Mail: suedfeld(at)skf-ahaus-vreden.de
Vreden
Schwack, Ada
Telefon: 02564/9328-12
E-Mail: schwack(at)skf-ahaus-vreden.de
Vreden
Wies, Birgit
Telefon: 02564/9328-11
E-Mail: wies(at)skf-ahaus-vreden.de
Öffnungszeiten & Adressen
Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung
- montags bis donnerstags:
8.30 - 16.00 Uhr - freitags: 8.30 - 12.30 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Nebenstellen des Fachbereichs Jugend und Familie
48712 Gescher, Gartenstr. 10
Tel. +49 2861 681-1480
Fax +49 2861 681-821480
46414 Rhede, Bahnhofstr. 21
Tel. +49 2861 681-1490
Fax +49 2861 681-821490
48703 Stadtlohn, Josefstr. 17
Tel. +49 2861 681-1470
Fax +49 2861 681-821470
Die qualifizierte Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, die einen familienähnlichen, nicht institutionellen Charakter hat und sich durch die Betreuung in kleinen Gruppen und mit einer kontinuierlichen Betreuungsperson auszeichnet. Speziell für jüngere Kinder bietet diese Form der Betreuung eine intensive Zuwendung, viel Sicherheit und einen geschützten Rahmen.
Das Angebot der Kindertagespflege bietet ein hohes Maß an Flexibilität in den Betreuungszeiten und ist ein verlässliches Angebot, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Betreuungszeiten bspw. am frühen Morgen und späten Nachmittag bis hin zum Abend können individuell vereinbart und geplant werden. Für Kinder, die bereits eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen, bietet die Kindertagespflege in Randzeiten eine zuverlässige Betreuung.
Die Kindertagespflege ist eine flexible, individuelle Form der Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Besonders für Eltern, die ihre Berufstätigkeit und/oder Ausbildung besser mit der Familie vereinbaren möchten, ist diese Form der Betreuung attraktiv. Kindertagespflege findet in einem familiären Umfeld und in einer kleinen Gruppe von Kindern statt. Dabei hat jedes Kind eine feste Betreuungsperson. Für Kinder unter 3 Jahren ist diese Form der Betreuung daher überschaubar und bietet viel Sicherheit. Bei Bedarf greift die Kindertagespflege auch als Ergänzung zur Betreuung in der Kindertagesstätte oder der Schule/Offenen Ganztagsschule (OGS) und deckt Randzeiten ab.
Tagesmütter und/oder Tagesväter betreuen die Kinder vorwiegend in ihrem eigenen Haushalt, seltener auch in anderen Räumen.
Die Kindertagespflege bietet flexible Betreuungszeiten, die auch bei einer Berufstätigkeit im Schichtdienst oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder Schulen/OGS möglich sind. Individuelle Absprachen zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern sind umsetzbar.
Tagesmütter und –väter verfügen über entsprechende, anerkannte Qualifikationen zur Kindertagespflege und bilden sich stetig weiter. Sie zeichnen sich durch ihre Persönlichkeit und Motivation zur Betreuung von Kindern aus und arbeiten eng mit Eltern, anderen Tagespflegepersonen und ihrer Fachberatung zusammen.
Die Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie fördert die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und unterstützt und ergänzt dabei die Bildung und Erziehung in der Familie. Die Kinder werden in einem kleinen, überschaubaren Rahmen von meist zwei bis fünf Kindern, betreut.
Für Kinder unter drei Jahren stellt die Kindertagespflege ein alternatives Angebot zum Besuch einer Kindertagesstätte dar.
Eltern können einen Antrag gem. § 23 SGB VIII zur finanziellen Unterstützung der Kindertagespflege stellen. Wie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten zahlen Eltern je nach Einkommen, Alter des Kindes und Betreuungszeiten einen gestaffelten Elternbeitrag. Besuchen Kinder einer Familie bereits eine Kindertageseinrichtung ist die Betreuung des Geschwisterkindes kostenlos. In diesem Fall wird nur ein Elternbeitrag erhoben (jeweils der höhere).
Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Fachberater/innen auf und melden Sie uns Ihren Betreuungsbedarf über das webKITA-Online-Anmeldeverfahren!
webKita - Das Kita-Portal des Kreisjugendamtes
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Handbuch Kindertagespflege NRW
Landesverband Kindertagespflege NRW
Bundesverband für Kindertagespflege
Informationen zum Masernschutz des hiesigen Gesundheitsamtes
Informationen zum Masernschutz des Bundesgesundheitsministeriums