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Kommunalaufsicht

Öffnungszeiten & Adressen

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis donnerstags:
    8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

Zur Terminvereinbarung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde wacht darüber, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwaltet werden (Rechtsaufsicht).

Bestimmte Maßnahmen, die eine Stadt/Gemeinde treffen möchte, müssen nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht angezeigt oder von ihr genehmigt werden. Die Kommunalaufsicht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.

Um eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden zu sichern, besitzt der Landrat als Kommunalaufsicht weitreichende Befugnisse. Angefangen bei der Möglichkeit, sich jederzeit über das Handeln der Gemeinde informieren zu können, bis hin zur Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse eines Gemeinderates/ rechtswidriger Anordnungen eines Bürgermeisters reichen seine Befugnisse.

 

Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung, Kreisordnung