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Kreisbetrieb

Kontakt

Verkehrswegebau und Verkehrswegebewirtschaftung

Abteilungsleitung stellv. Betriebsleitung
Abbing, Christian +49 2861 681-7351 c.abbing@~@kreis-borken.de
Leitung Interkommunaler Bauhof
Jürgens, Ralf +49 2542 9185-300 r.juergens@~@kreis-borken.de
Planung und Zeichnungen
Bergsdorf, Ute +49 2861 681-7357 u.bergsdorf@~@kreis-borken.de
Dan, Alexandru +49 2861 681-7358 a.dan@~@kreis-borken.de
Schlusemann, Birgit +49 2861 681-7354 b.schlusemann@~@kreis-borken.de
Planung und Bau von Kreisstraßen
Droppelmann, Guido +49 2861 681-7356 g.droppelmann@~@kreis-borken.de
Hilgenberg, Rainer +49 2861 681-7353 r.hilgenberg@~@kreis-borken.de
Schmidt, Stephanie +49 2861 681-7352 st.schmidt@~@kreis-borken.de
van der Linde, Thomas +49 2861 681-7355 t.vdlinde@~@kreis-borken.de

Öffnungszeiten & Adressen

Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis donnerstags:
    8.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

Zur Terminvereinbarung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Um Gebäude ihrer Verwendung entsprechend zu nutzen, ist ein hoher Unterhaltungsaufwand nötig. Der Erwerb, die Bereitstellung und die Betreuung von Grundstücksflächen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Planung von Straßenbau- und weiterer Baumaßnahmen.

Bauliche Unterhaltung und Neubau von Verwaltungs- und Schulgebäuden, Betreuung der kreiseigenen Grundstücke.

Der Kreisbetrieb 81 betreut rund 3.150 Flächen mit einer Gesamtgröße von etwa 12.000.000 m². Daneben werden die Kreisberufs- und Sonderschulen mit insgesamt ca. 11.000 Schülern sowie die Verwaltungsgebäude des Kreises mit ca. 1.000 Mitarbeitern baulich unterhalten. Neubauten werden dem Bedarf entsprechend errichtet. Ein besonderes Augenmerk bei allen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wird auf Umweltschutz und Energieeinsparung gelegt.

Der aktuelle Hochbaubericht zum Download:
Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsflächen im Eigentum des Kreises

Die Kreisstraßen im Kreis Borken sowie die dazu gehörenden Grünflächen bedürfen vor allem hinsichtlich der Verkehrssicherheit der ständigen Unterhaltung. Das Netz der Kreisstraßen im Kreis Borken umfasst eine Länge von ca. 460 km.
Der verstärkte Aus- und Neubau von Radwegen dient dem Schutz auch schwächerer Verkehrsteilnehmer. Der Neubau von Kreisstraßen ist wesentlicher Bestandteil optimaler Verkehrsverbindungen im Kreisgebiet.

Der aktuelle Straßenbericht zum Download:
Interkommunaler Bauhof

Die Mitarbeiter des "Interkommunalen Bauhofs des Kreises Borken und der Stadt Gescher" (IKB) sind zuständig für die Betreuung und Unterhaltung der Kreisstraßen und Gemeindestraßen der Stadt Gescher. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Winterstreudienstes. Die ebenfalls am IKB angesiedelte Abteilung für gärtnerische Angelegenheiten (Grünflächenbewirtschaftung) plant, betreut und pflegt die kreis- und stadteigenen Grünflächen und –anlagen.

Kontakt
Interkommunaler Bauhof (IKB)
Schlatt 23, 46342 Velen
02542 / 9185300

Mängelmelder an Kreisstraßen

Sie haben hier online die Möglichkeit eine Mängelmeldung an Kreisstraßen vorzunehmen.

Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 TKG

Der Kreis Borken als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Kreisgebiet erteilt Telekommunikationsunternehmen auf Antrag die Zustimmung, den Straßengrund der Kreisstraßen für die Verlegung von Telekommunikationslinien (Telefonleitungen, Glasfaserkabel u.ä.) zu nutzen. Das Telekommunikationsunternehmen muss über eine Berechtigung gemäß § 125 Abs. 2 TKG verfügen. Der Antrag auf Zustimmung erfolgt elektronisch per E-Mail an den Kreisbetrieb Borken und kann durch ein bevollmächtigtes Unternehmen gestellt werden (z.B. Ingenieurbüro oder Tiefbauunternehmen).

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Lageplan/Luftbild der Telekommunikationsleitung(en)
  • Querprofil der Leitungsquerung(en)
  • Datenblatt mit technischen Details zu Verlegungsart, -tiefe, Stationierung, Scheitelüberdeckung, Leitungsmaterial und Größe
  • Nachweis über die Nutzungsberechtigung gemäß § 125 Abs. 2 TKG
  • Sofern zutreffend: Vollmacht des beauftragenden Telekommunikationsunternehmens

Verlegung von privaten Versorgungsleitungen nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW

Der Kreis Borken als Straßenbaulastträger duldet die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßengrund der Kreisstraßen im Kreisgebiet. Neben dem öffentlichen Leitungsnetz, das über Rahmenverträge mit Energieversorgungs-unternehmen bzw. Netzbetreibern geregelt ist, können auf Antrag auch private Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden, über die gemäß § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW ein privatrechtlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wird.
Der Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages erfolgt elektronisch per E-Mail an den Kreisbetrieb Borken und kann durch ein bevollmächtigtes Unternehmen gestellt werden (z.B. Ingenieurbüro oder Tiefbauunternehmen).

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Lageplan/Luftbild der Versorgungsleitung(en)
  • Querprofil der Leitungsquerung(en)
  • Datenblatt mit technischen Details zu Verlegungsart, -tiefe, Stationierung, Scheitelüberdeckung, Leitungsmaterial und Größe
  • Sofern zutreffend: Vollmacht der beauftragenden Person bzw. des beauftragenden Unternehmens für das bevollmächtigte Unternehmen