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Fraktionen & Gruppen

Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Kreistags. Im Kreistag des Kreises Borken besteht eine Fraktion aus mindestens 3 Mitgliedern. Schließen sich nur 2 Mitglieder zusammen, bezeichnet man diese als Gruppe. Detaillierte Vorschriften finden Sie in § 40 der Kreisordnung.
Folgende Fraktionen haben sich im Kreistag (2020 - 2025, Stand: 16.03.2021) zusammen geschlossen:

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Fraktionen können Sie zusätzlich unter den jeweiligen Homepages der Parteien finden (siehe weiterführende Links).