Fraktionen & Gruppen
Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Kreistags. Im Kreistag des Kreises Borken besteht eine Fraktion aus mindestens 3 Mitgliedern. Schließen sich nur 2 Mitglieder zusammen, bezeichnet man diese als Gruppe. Detaillierte Vorschriften finden Sie in § 40 der Kreisordnung.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Fraktionen können Sie zusätzlich unter den jeweiligen Homepages der Parteien finden (siehe weiterführende Links). |