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Führerschein: begleit. Fahren mit 17

Warndreieck

FÜHRERSCHEINE

Die Führerscheinstelle ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar!
 

Alle Anträge/Informationen finden Sie weiter unten  unter dem jeweiligen Menüpunkt! Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen beträgt.
 

Die Online-Terminvereinbarung ist nur für die im Online-Terminkalender aufgeführten Angelegenheiten möglich! Alle weiteren Beantragungen finden ausschließlich per Post statt.
 

Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens nutzen Sie gerne auch den Rückrufservice Führerscheinstelle. Bitte sehen Sie von Fragen zum Eingang/Bearbeitungsstand Ihrer Unterlagen ab.

Kontakt

Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Führerscheinstelle, 46322 Borken
E-Mail: fahrerlaubnis@~@kreis-borken.de

Telefonische Erreichbarkeit ab 8.30 Uhr:
Führerscheinstelle Borken: 02861/681-1340
Die Führerscheinstelle ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar!

Rückrufservice

Nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir versuchen Sie so schnell wie möglich zu erreichen.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

  • montags bis mittwochs: 7:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
  • donnerstags: 7:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
  • freitags: 7:30 - 12:30 Uhr
  • Telefonische Erreichbarkeit ab 8.30 Uhr

Adresse

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken

Online Terminvergabe

Über den folgenden Link können Sie Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle buchen.

 

Für die eigenständige Anmeldung im Wartebereich benötigen Sie die rote 6-stellige Wartenummer Ihrer Terminbestätigung.


Achtung:

Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:

Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt

Die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist. Den Antrag können Sie auch über Ihre ausbildende Fahrschule stellen.

Wenn Sie bei Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.


Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrem 18. Geburtstag noch drei Monate mit dem vorläufigen Führerschein (rosa Prüfbescheinigung) im Inland fahren können, natürlich ohne Begleitung. Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und zugestellt, sofern noch kein Kartenführerschein vorhanden ist (Kl. T, A1, u. Ä.) und lediglich Klasse B beantragt wurde.

Sollten mehrere Klassen beantragt worden sein, wird der Kartenführerschein nicht automatisch bestellt, beachten Sie bitte die Hinweise unter "Kartenführerschein zum 18. Geburtstag".

  • Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
  • aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • 1. Hilfe-Bescheinigung
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule
  • Anlage 1
  • Anlage 2 (je Begleitperson)
  • ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“

Die Grundgebühr beträgt mind. 58,80 € (inkl. Überprüfung der Meldedaten u. 1 Begleiter), jede weitere Begleitperson 5,10 €.

Für das begleitete Fahren kann keine Express-Bearbeitung erfolgen.

Sofern kein Zahlungsnachweis (Kontoauszug o. Ä.) beigefügt ist, erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle.

Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und zugestellt, sofern noch kein Kartenführerschein vorhanden ist (Kl. T, A1, u. Ä.) und lediglich Klasse B beantragt wurde. Sollten mehrere Klassen beantragt worden sein, wird der Kartenführerschein erst bestellt, sofern alle Prüfungen bestanden sind und die Prüfbescheinigungen der jeweiligen Klassen hier eingereicht wurden. Dies reicht per Post/Einwurf in den Briefkasten aus. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Bearbeitungszeit  länger als üblich, weshalb bei der Zusendung zu Verzögerungen kommen kann.

Sollte eine Klasse nicht mehr gewünscht sein oder Sie bereits vorab einen Kartenführerschein für eine bereits bestandene Klasse bestellt haben möchten, melden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch unter 02861-6811340.

 Um einen vorläufigen Führerschein (neu) ausgestellt zu bekommen, können Sie nach Terminvereinbarung vorstellig werden.  

Wenn eine Begleitperson nachträglich eingetragen werden soll, kann die Beantragung wahlweise per Post oder, sofern die praktische Prüfung bereits bestanden ist, nach Terminvereinbarung stattfinden.

 

Beantragung auf dem Postweg:

Hierzu sind die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben, Kopie eines gültigen Ausweisdokuments und der Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren einzureichen. Sofern bereits die praktische Prüfung bestanden ist, wird nach Bearbeitung eine neue Prüfbescheinigung inkl. Gebührenbescheid verschickt und die "alte" kann vernichtet werden.

Ist die prakt. Prüfung noch nicht bestanden, kann die neue Bescheinigung nach bestandener Prüfung i. V. m. Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Zahlung findet dann vor Ort statt: 5,10 €/Begleiter, 9 € f. neue Prüfbescheinigung

 

Beantragung nach Terminvereinbarung:

Hierzu sind die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen, sowie ein gültiges Ausweisdokument und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren. Die Zahlung findet vor Ort statt: 5,10 €/Begleiter, 9 € f. neue Prüfbescheinigung

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keine Bescheinigung für begleitetes Fahren erhalten haben, beispielsweise wenn mehr als eine Fahrerlaubnisklasse beantragt wurde. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und eine vorläufige Fahrberechtigung erstellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.

Hierzu ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung für das begleitete Fahren nach Terminvereinbarung möglich.