Jagdwesen
Wichtig
Informationen zur Beantragung oder Verlängerung von Jagdscheinen
Der Jagdschein kann persönlich beantragt werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können über https://kreis-borken.de/termin-jagdschein gebucht werden. Bei Bedarf kann der Jagdschein auch schriftlich über die u. g. Adresse beantragt werden.
Öffnungszeiten & Adressen
Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung
- montags bis donnerstags:
8.30 - 16.00 Uhr - freitags: 8.30 - 12.30 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen. Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Jagdscheinbewerber in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf die Jagd nicht allein ausüben, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. Hierbei kann es sich um den Erziehungsberechtigten handeln oder um eine andere Person, die von dem Erziehungsberechtigten schriftlich mit der Beaufsichtigung beauftragt worden ist.
Rechtliche Grundlagen / Informationen
- Jagdrecht insbesondere das Bundesjagdgesetz (BJG)
- Jagdschein sind die §§ 15 – 18 BJG
Die Beantragung oder die Verlängerung von Jagdscheinen kann persönlich (ggf. auch schriftlich) erfolgen. Die persönliche Antragstellung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich (siehe "Kontakt & Öffnungszeiten"). Bei der schriftlichen Antragstellung wird der Jagdschein mit den Originalunterlagen sowie dem Kostenfestsetzungbescheid nach erfolgter Ausstellung/Verlängerung an die/den Antragsteller/in zurückgeschickt.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Vorlage des Jägerprüfungszeugnisses oder des letzten Jagdscheines
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (die zeitliche Dauer des Versicherungsvertrages muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen, keine Beitragsrechnung!)
- Passfoto
- bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
- bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
- beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
- bei Umzug
Sofern Sie zu den erforderlichen Unterlagen Fragen haben sollten, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf.
Hinweis für die Niederländer:innen: Bei Verlängerung des Ausländer-Jagdscheines ab 01.04.2023 muss auch die gültige niederländische Jagdakte ab 01.04.2023 vorgelegt werden.
Kosten
Ein-Jahresjagdschein | 35,00 € |
Zwei-Jahresjagdschein | 50,00 € |
Drei-Jahresjagdschein | 65,00 € |
Ein-Jahresjagdschein für Jugendliche | 20,00 € |
Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche | 30,00 € |
Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche | 35,00 € |
Tagesjagdschein (14 Tage) | 15,00 € |
Ein-Jahres-Falkernjagdschein | 20,00 € |
Zwei-Jahres-Falkernjagdschein | 30,00 € |
Drei-Jahres-Falkernjagdschein | 35,00 € |
Jugend-Tagesjagdschein | 15,00 €" |
Die Jägerprüfung findet im April/Mai eines jeden Jahres bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken statt. Der genaue Termin wird drei Monate vor Prüfungsbeginn im Amtsblatt bekannt gegeben.
Zu der Prüfung dürfen folgende Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden:
- Personen, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen
- Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Kreises Borken haben.
Prüfungsvorbereitung:
Als zu empfehlende Prüfungsvorbereitung bieten sich die Vorbereitungslehrgänge der Kreisjägerschaft Borken e.V. an, die in Ahaus-Wüllen und in Rhede stattfinden. Lehrgangsbeginn ist jeweils im Januar vor der Prüfung. Einzelheiten hierzu können Sie über unsere Kontaktmöglichkeiten erfragen. Sie können sich aber auch direkt an die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft unter der Telefonnummer 02872/980320 wenden.
Notwendige Unterlagen:
Ein Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.
Dem Antrag sind gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes beizufügen:
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Rechtliche Grundlagen:
Jägerprüfungsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gebühren:
Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 € und ist vor Beginn der Prüfung einzuzahlen.
Jagdbezirke:
Die Grundfläche des Kreises Borken teilt sich in 391 Jagdbezirke auf, davon sind 181 Eigenjagdbezirke und 210 gemeinschaftliche Jagdbezirke. Den gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht ein Vorstand vor, der von den einzelnen Jagdgenossen, sprich den Grundstückseigentümern eines Jagdbezirkes, gewählt wird. Die einzelnen Jagdbezirke werden in der Regel an Jäger verpachtet oder durch den jeweiligen Eigentümer selbst bejagt.
Autofahrern kann es passieren, dass sie aufgrund eines Wildunfalles mit dem Jagdausübungsberechtigten (Pächter oder Eigentümer) in Berührung kommen, um sich z.B. diesen Wildunfall für die Versicherung bestätigen zu lassen. Die Polizeistationen im Kreis verfügen über eine entsprechende Adressenliste der Ansprechpersonen für die einzelnen Jagdbezirke.
GeoDatenAtlas Jagdbezirke
Neben der Abgrenzung und Bezeichnung der Jagdbezirke im Kreis Borken sind durch Klick auf den Jagdezirk auch der Hegering und bestehende Hegegemeinschaften sofort abrufbar.