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Elterngeld

Kontakt

Über die Service-Rufnummer der Elterngeldstelle (02861 681 1466) können Sie uns während der Öffnungszeiten (s.u.) erreichen. 

 

 

Für eine umfassende (Erst-)Beratung kann ein Termin über nachfolgenden Link gebucht werden:

Terminvergabe

 

 

 

Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.



Öffnungszeiten & Adressen

Öffnungszeiten der Elterngeldstelle

(Telefonische Erreichbarkeit)
  • montags bis donnerstags:
    8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: keine Beratung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken


Nebenstellen des Fachbereichs Jugend und Familie

48712 Gescher, Gartenstr. 10
Tel. +49 2861 681-1480
Fax +49 2861 681-821480

46414 Rhede, Bahnhofstr. 21
Tel. +49 2861 681-1490
Fax +49 2861 681-821490

48703 Stadtlohn, Josefstr. 17
Tel. +49 2861 681-1470
Fax +49 2861 681-821470

Der Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Borken berät zu allen Fragen rund um das Thema Elterngeld und zur Elternzeit. Wir sind für alle 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.

Elterngeldanträge bitte an den Kreis Borken, Burloer-Str. 93, 46325 Borken, senden. 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) und höchstens 1800 Euro (900 Euro bei ElterngeldPlus) monatlich. Zu den konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten beraten wir Sie gern. 

Jeder Elternteil hat Rechtsanspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes von bis zu drei Jahren. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten, jedoch ist die Aufnahme  einer Teilzeittätigkeit möglich. Unter Umständen haben Sie einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Die Inanspruchnahme der Elternzeit setzt einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber voraus. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht unter Umständen auch für die Großeltern des Kindes.

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. ElterngeldPlus wird wie das Elterngeld berechnet, beträgt aber für den verdoppelten Bezugszeitraum maximal die Hälfte des gewöhnlichen monatlichen Elterngeldes, das Eltern ohne die Anrechnung des Teilzeiteinkommens nach der Geburt zustünde. Zusätzlich können Eltern Anspruch auf jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (=Partnerschaftsbonus) haben, sofern weitere Voraussetzungen vorliegen.

Die Beantragung von Elterngeld ist online zur Zeit nicht möglich. Das bisherige Verfahren EGON wurde zum 31.01.2019 eingestellt. Nutzen Sie bitte für die Beantragung von Elterngeld das Papierformular oder die beschreibbare PDF-Version des Antragsvordrucks. Sobald der Online-Antrag des Bundes für das Land NRW freigegeben wird, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachtung.