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Elterngeld

Die Beantragung von Elterngeld ist ab sofort online über das Familienportal.NRW möglich. Bitte nutzen Sie dafür den Button auf der rechten Seite.

Auf dem  Familienportal.NRW erhalten Sie außerdem umfangreiche Informationen zur Leistung Elterngeld sowie verwandten Themen und Leistungen. Außerdem erhalten Sie dort den Antrag auch zum Download.

Kontakt

Über die Service-Rufnummer der Elterngeldstelle (02861 681 1466) können Sie uns während der Öffnungszeiten erreichen:

montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr
freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

 

Für eine umfassende (Erst-)Beratung kann ein Termin über nachfolgenden Link gebucht werden:

Terminvergabe

 

 

 

Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.



Der Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Borken berät zu allen Fragen rund um das Thema Elterngeld und zur Elternzeit. Wir sind für alle 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.

Elterngeldanträge bitte an den Kreis Borken, Burloer-Str. 93, 46325 Borken, senden. 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) und höchstens 1800 Euro (900 Euro bei ElterngeldPlus) monatlich. Zu den konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten beraten wir Sie gern. 

Jeder Elternteil hat Rechtsanspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes von bis zu drei Jahren. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten, jedoch ist die Aufnahme  einer Teilzeittätigkeit möglich. Unter Umständen haben Sie einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Die Inanspruchnahme der Elternzeit setzt einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber voraus. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht unter Umständen auch für die Großeltern des Kindes.

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. ElterngeldPlus wird wie das Elterngeld berechnet, beträgt aber für den verdoppelten Bezugszeitraum maximal die Hälfte des gewöhnlichen monatlichen Elterngeldes, das Eltern ohne die Anrechnung des Teilzeiteinkommens nach der Geburt zustünde. Zusätzlich können Eltern Anspruch auf jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (=Partnerschaftsbonus) haben, sofern weitere Voraussetzungen vorliegen.