Rote Dauerkennzeichen für Händler
Online Terminvergabe
Über den folgenden Link können Termine für die Führerscheinstelle und die Zulassungsstelle gebucht werden. Hinweis: Für die Termine ist kein negativer Schnelltest erforderlich.
Achtung:
Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:
Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Kontakt
Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Zulassungsstelle, 46322 Borken
E-Mail: zulassungsstelle(at)kreis-borken.de
Telefonische Erreichbarkeit ab 8.30 Uhr:
Zulassungsstelle Borken: 02861/82-2059
Nebenstelle Ahaus: 02561/912215
Nebenstelle Bocholt: 02871/953396
Ansprechpersonen für Rote Dauerkennzeichen für Händler: | ||
Herr Deckers | +49 2861 681-3487 | w.deckerskreis-borkende |
Frau Wevering | +49 2861 681-3485 | i.weveringkreis-borkende |

Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, sind die Dienststellen für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Dies geschieht aus Vorsorge, um das Funktionieren der Behörde im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen.
KFZ-ZULASSUNG:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Für die Termine ist kein negativer Schnelltest erforderlich. Außerbetriebsetzungen und Ersatzscheinausstellungen für nicht im Kreis Borken zugelassene Fahrzeuge werden derzeit nicht durchgeführt.
FÜHRERSCHEINE
Anträge/Informationen finden Sie weiter unten unter dem jeweiligen Menüpunkt!
Hinweis: geänderte Bedingungen zur Verlängerung des Führerscheins während der Pandemie sh. Berufskraftfahrer
Folgende Dienstleistungen müssen Sie ab sofort per Post erledigen:
- Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein
- Antrag Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis und Fahrschulwechsel
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Verlängerungen von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
- Eintragung und Verlängerung der Schlüsselzahl 95
- Erstausstellung/Verlängerung Fahrerkarte (bei Verlust/Diebstahl/Defekt sh. Hinweise)
- Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen
- Umtausch Papier- in EU-Kartenführerschein
- Ersatzführerschein bei Verlust / Diebstahl, Namensänderung, Sehhilfe o. Ä.
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Die Online-Terminvereinbarung ist nur für die im Online-Terminkalender aufgeführten Angelegenheiten möglich!
Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens, nutzen Sie gern auch den Rückrufservice Führerscheinstelle. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
JAGDSCHEINE:
Die Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt ab sofort nur noch schriftlich. Der Antrag ist an die Anschrift: Kreis Borken, untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken zu richten. Persönliche Vorsprachen in den Zulassungsstellen in Ahaus und Bocholt sind somit nicht mehr möglich.
Öffnungszeiten & Adressen
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Nebenstellen der Zulassungsstelle:
Bahnhofstraße 93
48683 Ahaus
(im ehemaligen Kreishaus in Ahaus)
Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)
Für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten können zuverlässige Hersteller, Händler oder Werkstätten rote Dauerkennzeichen (BOR-06) erhalten.
Soweit Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören und regelmäßig die Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten vornehmen, können Sie bei uns ein rotes Dauerkennzeichen beantragen.

Gebühr für die Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für Händler:
92,90 € (erstmalige Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens)
15,30 € (Verlängerung bzw. Neuerteilung eines Fahrzeugscheinheftes)
Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen:
- formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung für welchen Zweck das rote Dauerkennzeichen benötigt wird (Original)
- Nachweis über eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (z. B. Mietvertrag)
- Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung
- eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) für rote Dauerkennzeichen
- Führungszeugnis des Geschäftsführers für Behörden, Belegart „O“ (zu beantragen beim örtlichen Einwohnermeldeamt, Gültigkeit 3 Monate)
- Auskunft vom Finanzamt in Steuersachen im Original (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
- Führerschein und Personalausweis des Geschäftsführers
- zusätzlich wird durch uns eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt
Ein Merkblatt mit weiteren Informationen steht als Download zur Verfügung. Sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Ihre Zuverlässigkeit belegen, würde Ihnen zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kennzeichen zugeteilt.
Hinweis für Gewerbetreibende/Firmen:
Bei der Zulassung auf eine Einzelfirma sind der aktuelle Gewerbeanmeldung oder soweit vorhanden – der Handelsregisterauszug und das Original-Ausweisdokument des Firmeninhabers vorzulegen.
Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist neben dem Original-Ausweisdokument aller Gesellschafter, die Gewerbeanmeldungen und falls vorhanden ein Gesellschaftervertrag vorzulegen. Ebenso ist eine Vertretungserklärung (siehe hier) vorzulegen.
Bei juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbH, KG, AG, OHG, GmbH und Co. KG, UG etc.) ist der aktuelle Handelsregisterauszug und eine Vollmacht eines Vertretungsberechtigten vorzulegen, sowie Ausweisdokumente der unterschriftsberechtigten Personen.