Zulassung: Außerbetreibsetzungen (Abmeldungen) von Fahrzeugen
Online Terminvergabe
Über den folgenden Link können Termine für die Führerscheinstelle und die Zulassungsstelle gebucht werden:
Achtung:
Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:
Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Kontakt
Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Zulassungsstelle, 46322 Borken
E-Mail: zulassungsstellekreis-borkende
Telefonische Erreichbarkeit ab 8.30 Uhr:
Zulassungsstelle Borken: +49 2861/681 1310
Nebenstelle Ahaus: +49 2861/681 1320
Nebenstelle Bocholt: +49 2871/953396
Alle Ansprechpartner/innen der Zulassungsstelle finden Sie auf der Seite Ansprechpersonen unter Verwendung des dortigen Filters (Fachabteilung "36.3 - Zulassungsstelle").

Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, sind die Dienststellen für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Dies geschieht aus Vorsorge, um das Funktionieren der Behörde im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen.
KFZ-ZULASSUNG:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Außerbetriebsetzungen und Ersatzscheinausstellungen für nicht im Kreis Borken zugelassene Fahrzeuge werden derzeit nicht durchgeführt.
FÜHRERSCHEINE
Anträge/Informationen finden Sie weiter unten unter dem jeweiligen Menüpunkt!
Folgende Dienstleistungen müssen Sie ab sofort per Post erledigen:
- Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein
- Antrag Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis und Fahrschulwechsel
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Verlängerungen von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D
- Eintragung und Verlängerung der Schlüsselzahl 95
- Erstausstellung/Verlängerung Fahrerkarte (bei Verlust/Diebstahl/Defekt sh. "Fahrerkarte")
- Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen
- Umtausch in Kartenführerschein
- Ersatzführerschein bei Verlust / Diebstahl/, Namensänderung, Sehhilfe o. Ä.
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
Die Online-Terminvereinbarung ist nur für die im Online-Terminkalender aufgeführten Angelegenheiten möglich! Anträge/Informationen finden Sie weiter unten unter dem jeweiligen Menüpunkt!
Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens, nutzen Sie gern auch den Rückrufservice Führerscheinstelle. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
ACHTUNG - geänderte Bedingungen zur Verlängerung des Führerscheins während der Pandemie sh. Berufskraftfahrer
JAGDSCHEINE:
Die Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt ab sofort nur noch schriftlich. Der Antrag ist an die Anschrift: Kreis Borken, untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken zu richten. Persönliche Vorsprachen in den Zulassungsstellen in Ahaus und Bocholt sind somit nicht mehr möglich.
Öffnungszeiten & Adressen
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Nebenstellen der Zulassungsstelle:
Bahnhofstraße 93
48683 Ahaus
(im ehemaligen Kreishaus in Ahaus)
Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)
Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Wir informieren Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.

Hinweise:
- Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen nehmen auch die Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken).
- Sie können auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken bei uns abmelden. Bei Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken kann jedoch keine Reservierung der Kennzeichen für die Wiederzulassung erfolgen.
- Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen dürfen nur von der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden, die das Wechselkennzeichen zugeteilt hat.
- Auch nach der Außerbetriebsetzung darf am selben Tag eine Rückfahrt auf direktem Weg nach Hause unter Nutzung des entsiegelten Kennzeichens durchgeführt werden. Dieses klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung. Bei einer Übernahme des alten Kennzeichens auf ihr neues Fahrzeug ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug nicht zulässig.
- Sollten die Dienstsiegel bereits vor der Außerbetriebsetzung widerrechtlich entfernt worden sein, kann das amtliche Kennzeichen nicht wieder verwendet werden, da das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wird.
- Bitte teilen Sie uns mit, ob das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung (selber Halter, selbes Fahrzeug) oder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges oder eines anderen Halters als Wunschkennzeichen befristet reserviert werden soll.
Aufgrund der Coronakrise werden derzeit keine Abmeldungen von nicht im Kreis Borken zugelassenen Fahrzeugen vorgenommen. Abmeldungen bei den Bürgerbüros werden gar nicht mehr oder nur noch in wichtigen Fällen für die eigenen Bürgerinnen und Bürger durchgeführt.
7,80 €€ (Abmeldung eines Fahrzeugs)
6,30 € (internetbasierte Abmeldung) zuzüglich 2,60 € bei Reservierung des Kennzeichens zur späteren Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges auf den gleichen Halter (Verbleibskennzeichen zur Wiederzulassung)
Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen/ abmelden? Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen
Die Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht von jedem beantragt werden, der die notwendigen Unterlagen vorlegt. Bitte informieren Sie sich bei fehlenden Unterlagen vorab telefonisch.