Wunschkennzeichen

KFZ-ZULASSUNG:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich.
Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens nutzen Sie gerne auch den Rückrufservice Zulassungsstelle.
Der Kreis Borken bietet die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.
Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) erforderlich
Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert. Sie benötigen daher für Ihren Antrag:
- den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und PIN.
- ein Smartphone / Tablet mit NFC-Funktion und aktueller Ausweis-App oder ein Lesegerät für den Personalausweis, die aktuelle Ausweis-App (www.ausweisapp.bund.de) sowie eine aktuelle Java-Version auf dem PC.
Eine Außerbetriebsetzung ist auch ohne Identifikation mit dem neuen Personalausweis möglich.
Kontakt
Kreis Borken, Fachbereich Verkehr, Zulassungsstelle, 46322 Borken
E-Mail: zulassungsstelle@~@kreis-borken.de
Telefonische Servicezeiten:
- montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr
- freitags: 8.30 - 12.30 Uhr
Zulassungsstelle Borken: +49 2861/681 1310
Nebenstelle Ahaus: +49 2861/681 1320
Nebenstelle Bocholt: +49 2861/681 1330
Alle Ansprechpartner/innen der Zulassungsstelle finden Sie auf der Seite Ansprechpersonen unter Verwendung des dortigen Filters (Fachabteilung "36.3 - Zulassungsstelle").
Rückrufservice
Nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir versuchen Sie so schnell wie möglich zu erreichen.
Öffnungszeiten - Erreichbarkeit vor Ort nach Terminvereinbarung
- montags bis mittwochs: 7:30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr
- donnerstags: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
- freitags: 7:30 - 12:30 Uhr
Adressen
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Nebenstellen der Zulassungsstelle:
Bahnhofstraße 93
48683 Ahaus
(im ehemaligen Kreishaus in Ahaus)
Kaiser-Wilhelm-Straße 52 - 58
46395 Bocholt
(Gigaset-Gebäude)
Online Terminvergabe
Über den folgenden Link können Sie Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle buchen.
Für die eigenständige Anmeldung im Wartebereich benötigen Sie die rote 6-stellige Wartenummer Ihrer Terminbestätigung.
Achtung:
Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:
Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Bevor Sie die Wunschkennzeichenreservierung aufrufen, hier noch ein paar nützliche und wichtige Hinweise:
- Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt nicht verschlüsselt.
- Der Ausdruck der Reservierungsbestätigung verursacht auf einigen Rechnern Probleme. Sie können trotzdem davon ausgehen, dass die Reservierung einwandfrei erfolgt ist.
- Für PKW's und Kräder stehen fünf- bis achtstellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.
- Für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen (bei Oldtimern) stehen nach dem Unterscheidungszeichen BOR- und BOH- aus Platzgründen maximal vier Zeichen (z. B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern) zur Verfügung. Nach dem Unterscheidungszeichen AH- stehen hier maximal fünf Zeichen (z. B. zwei Buchstaben und drei Ziffern) zur Verfügung. Der Saisonzeitraum bzw. das angehängte E (bei E-Kennzeichen) und das H (bei Oldtimern) sind nicht Bestandteil des amtlichen Kennzeichens und werden daher bei der Reservierung nicht angezeigt.
- Einzelbuchstaben in Verbindung mit einstelligen Zahlen werden nur in Ausnahmefällen (andere Kennzeichengrößen können aus technischen Gründen nicht angebracht werden) vergeben, bitte setzen Sie sich in solchen Fällen telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung.
- Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.
- Bitte keine Vorratsreservierungen durchführen, diese werden von der Zulassungsstelle gelöscht.
- Nicht mehr benötigte Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail an zulassungsstelle(at)kreis-borken.de storniert werden.
- Das Wunschkennzeichen bleibt 3 Monate für Sie reserviert. Die Kosten hierfür betragen 12,80 Euro und werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Mit dem Aufruf der Wunschkennzeichen-Reservierung werden Sie auf einen Server des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) weitergeleitet.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wunschkennzeichens besteht gem. § 9 Abs. 1 FZV nicht!!
