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Öffnungszeiten und Adressen

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

  • montags bis mittwochs:
    8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
  • donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
  • freitags: 8.00 - 12.30 Uhr

Öffnungszeiten der Elterngeldstelle

(Telefonische Erreichbarkeit)
  • montags bis donnerstags:
    8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
  • freitags: keine Beratung

Kreishaus in Borken

Burloer Str. 93
46325 Borken


Nebenstellen des Fachbereichs Jugend und Familie

48712 Gescher, Gartenstr. 10
Tel. +49 2861 681-1480
Fax +49 2861 681-821480

46414 Rhede, Bahnhofstr. 21
Tel. +49 2861 681-1490
Fax +49 2861 681-821490

48703 Stadtlohn, Josefstr. 17
Tel. +49 2861 681-1470
Fax +49 2861 681-821470

Zuständigkeitsbereich

Der Fachbereich Jugend und Familie ist zuständig für die Jugendhilfe in 13 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet. Die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau unterhalten jede ein eigenes Jugendamt. Nur im Bereich "Elterngeld"  ist der Fachbereich Jugend und Familie zuständig für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.

Kontakt

Die Nebenstelle Rhede ist zuständig für die Städte und Gemeinden Raesfeld, Rhede und Isselburg.

Zentrale Telefonnummer der Nebenstelle Rhede: 02861 / 681-1490