Verwaltungsvorstand
Die Kreisverwaltung Borken wird vom Verwaltungsvorstand geleitet.
Der Verwaltungsvorstand tagt in der Regel einmal wöchentlich. Er bereitet die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse vor. Außerdem berät er wichtige Verwaltungsangelegenheiten und Leitungsentscheidungen, wie zum Beispiel die
- Ziele der Kreisentwicklung
- Planung der Finanz- und Haushaltswirtschaft
- Grundsätze des Personaleinsatzes und der Organisation.
Vorstandsmitglieder:
Kontakt:
Landrat des Kreises Borken
Dr. Zwicker, Kai | +49 2861 681-1001 | k.zwickerkreis-borkende |
Sekretariat des Landrats
Hackel, Ruth | +49 2861 681-1011 | r.hackelkreis-borkende |

Weitere Informationen zum Landrat Dr. Kai Zwicker und zu seinen kommunalpolitischen Zielen sowie zu allgemeinen Aufgaben des Landrats.
Kontakt:
Kreisdirektor
Dr. Hörster, Ansgar | +49 2861 681-1002 | a.hoersterkreis-borkende |
Sekretariat des Kreisdirektors
Hagedorn, Annemarie | +49 2861 681-1012 | a.hagedornkreis-borkende |

Kontakt:
Vorstandsmitglied
Dr. Schwenzow, Elisabeth | +49 2861 681-1003 | e.schwenzowkreis-borkende |
Sekretariat
Schlüter, Elisabeth | +49 2861 681-1013 | e.schlueterkreis-borkende |

Kontakt:
Vorstandsmitglied
Grothues, Hubert | +49 2861 681-1004 | h.grothueskreis-borkende |
Sekretariat
Thesing, Birgit | +49 2861 681-1014 | b.thesingkreis-borkende |

Kontakt:
Kreiskämmerer
Kersting, Wilfried | +49 2861 681-2600 | w.kerstingkreis-borkende |

Achtung: Dienststellen der Kreisverwaltung Borken vorsorglich für den freien Publikumsverkehr geschlossen - Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, sind die Dienststellen mit Ausnahme der Ausländerbehörde für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Dies geschieht aus Vorsorge, um das Funktionieren der Behörde im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Ausländerbehörde:
Die Ausländerbehörde ist ab Montag, 25. Januar, nicht mehr für den freien Publikumsverkehr geöffnet. Damit trägt die Kreisverwaltung den neuen Anforderungen der Corona-Schutz-Verordnung NRW Rechnung. Dies gilt zunächst bis zum 14. Februar 2021. Anliegen sollen bis auf Weiteres möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigt werden. In dringenden Fällen können darüber hinaus telefonisch Termine vereinbart werden. Dazu können Sie sich mit ihrer jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. ihrem jeweiligen Sachbearbeiter in Verbindung setzen oder über die Zentrale der Kreisverwaltung, Tel. 02861/681-100, anrufen.
Führerscheine:
Die neuen, zurzeit geltenden Regelungen bezüglich der Führerscheinbeantragung und –abholung finden Sie auf der Seite „Auto & Verkehr“
Kfz-Zulassung:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Außerbetriebsetzungen und Ersatzscheinausstellungen für nicht im Kreis Borken zugelassene Fahrzeuge werden derzeit nicht durchgeführt.
Jagdscheine:
Die Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt zurzeit nur schriftlich. Der Antrag ist an die Anschrift: Kreis Borken, untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken zu richten. Persönliche Vorsprachen in den Zulassungsstellen in Ahaus und Bocholt sind nicht möglich.
Elterngeldstelle:
Sprechstunden der Elterngeldstelle in der Nebenstelle des Kreises in Ahaus finden bis auf Weiteres nicht statt.
Gelbfieberimpfstelle:
Der Corona-bedingte Shut-down wird gelockert. Ab dem 28.07.2020 ist die Gelbfieberimpfstelle am Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken wieder wie gewohnt dienstags und donnerstags Nachmittag geöffnet. Terminvereinbarung bitte bei Herrn Dr. Ettlinger unter 0170 3277636. Der Zutritt zum Kreishaus ist nur mit Mund-Nase-Schutz gestattet.
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Für die Einsichtnahme in ausgelegte Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheide im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen Sie bitte vordringlich die Einsichtnahme über das Internet (www.kreis-borken.de/bauen-bekanntmachungen). Die Auslegungszeiträume werden auf Grund der Sondersituation bis zur Einwendungs- bzw. Klagefrist ausgeweitet. Sollte Ihnen eine Online-Einsicht nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Immissionsschutzbehörde (Kontakte unten auf der Seite).
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- montags bis mittwochs:
8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr - donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
Hausanschrift:
Kreishaus in Borken
Etage 1V
Etage 1B (Kämmerer)
Burloer Str. 93
46325 Borken
Postanschrift:
Kreis Borken
46322 Borken
Dienstleistungen
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