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Online Services

Online Terminvergabe

Über den folgenden Link können Sie Termine für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle buchen.

 

Für die eigenständige Anmeldung im Wartebereich benötigen Sie die rote 6-stellige Wartenummer Ihrer Terminbestätigung.


Achtung:

Neue Anschrift der Zulassungsstelle in Bocholt:

Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt


Bitte Sie von Fragen über den Eingang Ihrer Unterlagen ab. Sobald wir die Rückrufbitte bearbeitet haben, melden wir uns zeitnah bei Ihnen

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen. Seit der Umsetzung der Stufe 3 zum 01.10.2019 ist es für private Personen möglich, sämtliche zulassungsrelevanten Anwendungsfälle von der Erstzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abzuwickeln.

Die I-Kfz Stufe 4 wird zum 01.09.2023 eingeführt und hat zum Ziel, Online-Zulassungsvorgänge auch für juristischen Personen des Privatrechts zu ermöglichen. Für sogenannte Großkunden, d.h. juristischen Personen des Privatrechts mit besonders vielen Fahrzeugzulassungsvorgängen pro Jahr (ab 500 aufwärts), besteht außerdem ab dem 01.09.2023 die Möglichkeit, über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt (KBA), Fahrzeuge auch auf dritte natürliche und juristische Personen zuzulassen.

Weiterhin lässt sich mit Stufe 4, insbesondere für Neu- und Wiederzulassungen die „sofortige Inbetriebsetzung“ ermöglichen, d.h. die Teilnahme am Straßenverkehr unmittelbar nach der rechtswirksamen Bekanntgabe des Zulassungsbescheids über das lokale i-Kfz-Portal wird ermöglicht. Hierfür muss, trotz temporär fehlender Stempelung des Kfz-Kennzeichens, ein vorläufiger Zulassungsnachweis zur Überprüfung für die Sicherheitsbehörden gut lesbar im Fahrzeug angebracht werden.

Außerdem wird ein neuer Zulassungsvorgang „Tageszulassung“ eingeführt, der sowohl vor Ort in den Zulassungsbehörden als auch in den i-Kfz-Portalen beantragt und durchgeführt werden kann. Der Vorgang sieht die Zulassung und Abmeldung eines Fahrzeugs am selben Tag vor. Die erforderlichen Zulassungsdokumente werden ausgestellt, Plaketten für Kennzeichenschilder nicht.

Zu beachten ist weiterhin, dass die fahrzeughaltende Person keine offenen Rückstände aus zulassungsrechtlichen Vorgängen beim Kreis Borken oder offene Kfz-Steuerrückstände haben darf.

Es empfiehlt sich, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen, bevor die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie Kennzeichenschildern entfernt werden. Die Kennzeichenschilder werden nicht automatisch mit der digitalen Zulassung erworben und müssen vorab vorhanden sein.

 

Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?

 Für alle Vorgänge benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
  • ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2
  • einen Giropay-Zugang - Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang über Online-Banking (giropay) bezahlt werden. Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes und durch den Zugriff auf das ELSTER-Zertifikat anmelden. Großkunden benötigen eine Anbindung an die Großkundenschnittstelle (GKS) über das Kraftfahrtbundesamt (KBA).

Für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

 Für eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

 Für die Umschreibung eines Fahrzeuges im Internet bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und aktuell angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

 Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Weitere Infos und Voraussetzungen erhalten Sie unter dem externen Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Wichtiger Hinweis:

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Mangelbeseitigung

Sie können die Beseitigung des Mangels an Ihrem Fahrzeug elektronisch an die Zulassungsstelle übermitteln.

Bitte nutzen Sie dafür den folgenden Link:

Leasingbriefauskunft

Die Leasingbriefauskunft zeigt Ihnen, ob der Leasing- bzw. Finanzierungsbrief zu Ihrem Fahrzeug bereits in der Zulassungsstelle des Kreises Borken eingegangen ist. Für die Leasingbriefauskunft klicken Sie hier.

Außerdem können Sie dort sehen, an welchem der drei Standorte er eingegangen ist.

Bestellung Feinstaubplakette

Hier können Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug online bestellen. Die Feinstaubplakette wird Ihnen nach Erstattung der Kosten in Höhe von insgesamt 5,95 € postalisch zugesendet.

Bitte nutzen Sie dafür den folgenden Link: Antrag auf Ausgabe einer Feinstaubplakette