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Online Service

Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Die Belehrungen werden online sowie als Präsenzveranstaltungen angeboten.

Das Gesundheitsportal "gesund.bund.de" ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel ist die zuverlässige und verständliche Vermittlung von gesundheitsbezogenem Wissen. Das Angebot dient dazu, die Gesundheitskompetenz und Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Zu diesem Zweck hält "gesund.bund.de" wichtige Informationen zu Gesundheitsthemen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten bereit, die auf ausgewählten wissenschaftlichen und evidenzbasierten Quellen beruhen.

"gesund.bund.de" hält beispielsweise zu folgenden Themen Informationen bereit:

  • Krankheitsbilder und ihre Symptome
  • medizinische Angebote zur Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung
  • Angebote der Gesundheitsversorgung
  • Aufbau des Gesundheitssystems
  • gesund leben
  • Pflege und Pflegeleistungen
  • Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
  • elektronische Patientenakte
  • sonstige digitale Angebote im Gesundheitssystem
  • Patientenrechte
  • Servicethemen rund um das Gesundheitssystem

Wichtig: "gesund.bund.de" stellt kein individuelles Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger dar. Der Arztbesuch, die persönliche Beratung durch Ärztinnen und Ärzte und in professionellen Einrichtungen des Gesundheitssystems können und sollen durch die Angebote von gesund.bund.de nicht ersetzt werden. Vor einer Selbstdiagnose wird ausdrücklich gewarnt.