Amtsblatt
Lammersmann, Louis | +49 2861 681-2425 | l.lammersmann@~@kreis-borken.de |
Kontakt
Öffnungszeiten & Adressen
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- montags bis mittwochs:
8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr - donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Amtsblatt
Öffentliche Bekanntmachungen des Kreises Borken, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt des Kreises vollzogen.
Dies können z. B. Satzungen sein, die erst in Kraft treten können, wenn sie ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind.
Andere Beispiele sind Aufgebote und Kraftloserklärungen der Sparkassen, die Tagesordnungen der Kreistagssitzungen des Kreises Borken oder öffentlich zuzustellende Bescheide.
Hinweis zum Datenschutz
Aus Datenschutzgründen werden personenbezogene Angaben in den veröffentlichten Amtsblättern zwei Wochen nach Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Rechtliche Grundlagen
§ 5 i. V. m. § 7 Bekanntmachungsverordnung
§ 21 I Hauptsatzung des Kreises Borken
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Aufgebote und Kraftloserklärungen der Sparkasse Westmünsterland
Bekanntmachung Jägerprüfung 2023
Bekanntmachung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Aufgebote und Kraftloserklärungen der Sparkasse Westmünsterland
Bekanntmachung Ersatzbestimmung für das aus dem Kreistag des Kreises Borken ausgeschiedene Kreistagsmitglied X
Satzung vom 20.12.2022 zur Änderung der Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung vom 22.07.2022
Satzung vom 20.12.2022 zur Änderung der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 28.04.2008 in der Fassung vom 22.07.2022
Haushaltssatzung des Zweckverbands Hochwasserschutz Issel für das Haushaltsjahr 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Ahaus und den Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Musikschule vom 15.12.2022
Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Oberer Heubach - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern
Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes