Kommunalaufsicht
Kontakte
Prangenberg, Markus | +49 2861 681-2454 | m.prangenberg@~@kreis-borken.de |
Brumann, Elisabeth | +49 2861 681-2455 | e.brumann@~@kreis-borken.de |
Visser, Jannik | +49 2861 681-2456 | j.visser@~@kreis-borken.de |
Öffnungszeiten & Adressen
Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung
- montags bis donnerstags:
8.30 - 16.00 Uhr - freitags: 8.30 - 12.30 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde wacht darüber, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwaltet werden (Rechtsaufsicht).
Bestimmte Maßnahmen, die eine Stadt/Gemeinde treffen möchte, müssen nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht angezeigt oder von ihr genehmigt werden. Die Kommunalaufsicht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.
Um eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden zu sichern, besitzt der Landrat als Kommunalaufsicht weitreichende Befugnisse. Angefangen bei der Möglichkeit, sich jederzeit über das Handeln der Gemeinde informieren zu können, bis hin zur Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse eines Gemeinderates/ rechtswidriger Anordnungen eines Bürgermeisters reichen seine Befugnisse.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung, Kreisordnung