Einwohnerantrag
Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung
- montags bis donnerstags:
8.30 - 16.00 Uhr - freitags: 8.30 - 12.30 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Mit einem Einwohnerantrag kann der Kreistag verpflichtet werden, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden. Einen Einwohnerantrag kann jeder stellen, der seit mindestens drei Monaten im Kreis lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Weitere Details sind in § 22 der Kreisordnung geregelt. Ein Link zur Kreisordnung finden Sie unter dem Reiter "weiterführende Links" |