Service für den Kreistag
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- montags bis mittwochs:
8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr - donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Lammersmann, Louis | +49 2861 681-2425 | l.lammersmann@~@kreis-borken.de |
Telaar-Wewering, Laura | +49 2861 681-2426 | l.telaar-wewering@~@kreis-borken.de |
Öffnungszeiten & Adressen
Die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse obliegt dem Landrat. Zuständig innerhalb der Kreisverwaltung ist das "Landratsbüro". Dort ist die Geschäftsstelle des Kreistages angesiedelt.
Der Landrat setzt die Tagesordnung für die Sitzungen des Kreistages und des Kreisausschusses fest. Die Tagesordnung wird aus den vorliegenden Anträgen der im Kreistag vertretenen Fraktionen, den von der Verwaltung zur Entscheidungsvorbereitung erstellten Sitzungsvorlagen und gegebenenfalls vorliegenden Eingaben aus der Bevölkerung zusammengestellt. Ständiger Tagesordnungspunkt der Kreistagssitzungen ist die Einwohnerfragestunde.
Die Geschäftsstelle des Kreistages ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung der Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages zuständig. Sie koordiniert darüber hinaus den Beratungsgang in den vom Kreistag gebildeten Fachausschüssen, die die vom Kreistag zu treffenden Entscheidungen fachlich vorberaten und dem Kreistag eine Beschlussempfehlung geben.
Die Kreistagsgeschäftsstelle ist verantwortlicher Ansprechpartner für die Beantwortung von kommunalverfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Sitzungswesen.
Rechtliche Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 25-41 der Kreisordnung NRW sowie in der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken sowie der Hauptsatzung des Kreises Borken.
Das Kreistagshandbuch enthält die wichtigsten Daten rund um den Kreistag und seine Ausschüsse. Unter dem Reiter Downloads / Formulare finden Sie einige Auszüge aus dem Kreistagshandbuch der 10. Wahlperiode (2020-2025). |