Ausschreibungen
Ausschreibungen des Kreises Borken
Öffnungszeiten & Adressen
Dienststellen der Kreisverwaltung Borken bleiben mit Terminvereinbarung geöffnet
Wichtiger Hinweis in dem Zusammenhang: Persönliche Besuche sind mit Ausnahme der Ausländerbehörde weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich.
Ausländerbehörde:
Die Ausländerbehörde des Kreises Borken ist zu den gewohnten Servicezeiten (montags, dienstags und freitags: 08.00 -12.00 Uhr und donnerstags: 08.00 - 16.00 Uhr) für den freien Publikumsverkehr geöffnet. Eine persönliche Vorsprache unter Einhaltung der Hygieneregeln ist möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Führerscheine:
Die neuen, zurzeit geltenden Regelungen bezüglich der Führerscheinbeantragung und -abholung finden Sie auf der Seite „Auto & Verkehr“
Kfz-Zulassung:
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) in den drei Zulassungsstellen in Ahaus, Bocholt und Borken möglich.
Jagdscheine:
Ab dem 14. Februar 2022 ist wieder eine persönliche Antragsstellung für Jagdscheine mit vorheriger Terminvereinbarung beim Kreis Borken möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Termine können ab sofort für die Zeit ab dem 14. Februar 2022 über https://kreis-borken.de/termin-jagdschein gebucht werden. Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die persönliche Antragstellung finden Sie hier. Die Jagdscheine können zunächst alternativ weiterhin auf schriftlichem Wege an die Anschrift: Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken beantragt werden.
Elterngeldstelle:
Die Elterngeldstelle ist für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Eine telefonische Beratung erfolgt über die Servicerufnummer 02861/681-1466. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Für die Einsichtnahme in ausgelegte Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheide im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen Sie bitte vordringlich die Einsichtnahme über das Internet (www.kreis-borken.de/bauen-bekanntmachungen). Die Auslegungszeiträume werden auf Grund der Sondersituation bis zur Einwendungs- bzw. Klagefrist ausgeweitet. Sollte Ihnen eine Online-Einsicht nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Immissionsschutzbehörde (Kontakte unten auf der Seite).
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- montags bis mittwochs:
8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr - donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
- freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
Kreishaus in Borken
Burloer Str. 93
46325 Borken
Kontakt
Hetkamp, Norbert | +49 2861 681-2640 | n.hetkampkreis-borkende |
Herr Thesing | +49 2861 681-2644 | m.thesingkreis-borkende |
Aktuelle öffentliche Ausschreibungen des Kreises Borken:
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