Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Vaterschaft, Unterhalt & Sorgerecht

Der Fachbereich Jugend und Familie berät bei Fragen zum Thema Vaterschaft und Unterhalt. Er führt auf Wunsch Beistandschaften für Minderjährige und beurkundet Vaterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen.

Außerdem gewährt er alleinerziehenden Elternteilen unter bestimmten Voraussetungen einen Unterhaltsvorschuss.

Beistandschaft

Das Aufgabengebiet der Beistandschaft umfasst mehrere Angebote, die nachfolgend aufgelistet werden.

Beratung und Unterstützung

Die Beratung und Unterstützung ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile. Neben der Beratung übernehmen wir im Rahmen der Unterstützung folgende Aufgaben:

  • Wir veranlassen alles Notwendige, um die Vaterschaft festzustellen und machen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend. Falls erforderlich können Sie über die Unterstützung hinaus eine Beistandschaft einrichten, damit wir die Interessen Ihres Kindes auch vor Gericht vertreten können.
  • Wir informieren Sie über Änderungen der Unterhaltshöhe und klären regelmäßig die aktuellen Ansprüche Ihres Kindes mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil.
  • Eine Beratung und Unterstützung können Sie jederzeit – auch schon vor Geburt Ihres Kindes – wahrnehmen.

Beistandschaft (Interessenvertretung Ihres Kindes)

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile. Neben der Beratung übernimmt der Beistand folgende Aufgaben:

  • Wir veranlassen als Notwendige, um die Vaterschaft festzustellen und machen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend. Falls erforderlich vertritt der Beistand die Interessen Ihres Kindes auch vor Gericht.
  • Der Beistand informiert über Änderungen der Unterhaltshöhe und klärt regelmäßig die aktuellen Ansprüche Ihres Kindes mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil.

Die Beistandschaft kann jederzeit – auch schon vor Geburt eines Kindes – eingerichtet werden und endet spätestens mit der Volljährigkeit Ihres Kindes. Besteht schon vorher kein Bedarf mehr, kann die Beistandschaft jederzeit beendet werden.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Beurkundungen

Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei in folgenden Angelegenheiten:

  • die Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungen
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltsurkunde/Titel)
  • und weitere Urkunden im Familienrecht

Hinweis:
Beurkundungen zur Elterlichen Sorge können nur für Elternteile aufgenommen werden, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren.

Vaterschaft

Zum Thema "Vaterschaft" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:

  • als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
  • durch Beurkundungen zu Vaterschaftsanerkennungen und die dafür erforderliche Zustimmung der Mutter.
  • durch die Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • als Beistand vor Gericht vertreten wir Ihr Kind im Vaterschaftsprozess, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen möchte.

Elterliche Sorge (Sorgerrecht)

Hinweis:
Beurkundungen zur Elterlichen Sorge können nur für Elternteile aufgenommen werden, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren.

Zum Thema "Elterliche Sorge" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:

  • zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
  • mit der Beurkundung von Sorgeerklärungen.
  • mit der Erstellung einer Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (auch "Negativattest" oder "Negativbescheinigung" genannt).

Unterhalt für minderjährige Kinder

  • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
  • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr (Unterhalt für junge Volljährige).
  • Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

Unterhalt für volljährige Kinder

  • Wir beraten und unterstützen Sie als junge/n Erwachsene/n in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.
  • Wir berechnen und beurkunden Ihren Unterhaltsanspruch.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.

Hier gelangen Sie zu den Dienstleistungen:

Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema "Beistandschaft" oder möchten Sie eines unserer Angebote in Anspruch nehmen, rufen Sie uns bitte an. Gerne bieten wir bei Bedarf nach Terminvereinbarung auch ein persönliches Beratungsgespräch oder einen Beurkundungstermin an.

Ansprechpersonen Beistandschaft

Die zuständige Ansprechperson zum Thema "Beistandschaft" finden Sie in der Karte.

Klicken Sie auf Ihren Ort. Es öffnet sich ein Fenster, wo Sie Ihre Ansprechperson über "Anzeigen" aufrufen können.

Unterhaltsvorschuss

Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhaltsleistungen der Eltern. Sobald die Eltern nicht mehr in Haushaltsgemeinschaft leben, kommt es teilweise dazu, dass der sogenannte Barunterhalt nicht geleistet wird. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erbracht werden.

Hier gelangen Sie direkt zur Dienstleistung:

Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema "Unterhaltsvorschuss", rufen Sie uns bitte an.

Ansprechpersonen Unterhaltsvorschuss

Die zuständige Ansprechperson zum Thema "Unterhaltsvorschuss" finden Sie in der Karte.

Klicken Sie auf Ihren Ort. Es öffnet sich ein Fenster, wo Sie Ihre Ansprechperson über "Anzeigen" aufrufen können.

Themen, die Sie auch interessieren könnten